Erstattung durch Krankenzusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)

problemfall, Dienstag, 09.01.2007, 12:05 (vor 6533 Tagen)

Folgende Frage:
Wenn eine Ergänzungsversicherung zur GKV die Kosten für Heilmittel (z.B. Medikamente) nach Vorleistung durch die GV übernimmt, zahlt sie dann auch die Differenz, wenn man sich ein spezielles, teureres Mittel verschreiben läßt?

Re: Erstattung durch Krankenzusatzversicherung

Thomas, Samstag, 13.01.2007, 00:23 (vor 6530 Tagen) @ problemfall

Was haben Sie denn für eine Zusatzversicherung?
Etwa eine im Rahmen des GKV-Kostenerstattungsverfahrens?

Lesen Sie den Vertrag doch einmal durch, dort steht die Antwort! Ist von Zuzahlungen die Rede, dann ist die Differenz zwischen Wunsch- und Kassenmedikament nicht versichert.

Steht etwa: Nach Vorleistung der GKV werden Restkosten getragen, dann heißt das Zuzahlungen + Restkosten durch Wahl eines teureren Medikaments + ggf. Restkosten Verwaltungskostenabschlag der GKV im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (falls diese Anstelle der Sachleistung gewählt ist).

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