Zwangseinzug bei PKV (Private Krankenversicherungen)

Dirk @, Freitag, 12.01.2007, 17:14 (vor 6526 Tagen)

Wegen ausstehender Beiträge mahnt die PKV an und macht darauf aufmerksam, vom Recht der Kündigung gebrauch zu machen.

Wenn sie kündigt, steht dann ein Zwangseinzug bevor, der dann wohl auch weitere Kosten verursacht?

Re: Zwangseinzug bei PKV

Thomas, Samstag, 13.01.2007, 00:27 (vor 6526 Tagen) @ Dirk

Wenn Sie nicht zahlen, wird Ihnen gekündigt und Sie müssen sich dann durch die gestern beschlossene Versicherungspflicht in der alten PKV ab 1.7.2007 im Standardtarif versichern, ab dem 1.1.2009 dann im neuen Basistarif.

Die Kosten hierfür sind primär vollstreckbar, d.h. bevor Sie z.B. die Miete oder Leasingkosten oder andere Versicherungen bedienen können, ja sogar bevor Sie sich etwas zu essen kaufen können.
Sind Sie dann immer noch nicht in der Lage zu zahlen, müssen Sie ALG2 beantragen, d.h. das Sozialamt zahlt dann teilweise oder ganz die Beiträge.

Sollten Sie aber genug Geld für andere Dinge noch haben und könnten bei Umschichtung ohne Probleme die PKV zahlen, wird das ganze sehr teuer: Dann wird die PKV Sie nämlich zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen inkl. Gerichtskosten.

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