von PKV zu GKV (Private Krankenversicherungen)
Ich 32, selbstständig, stehe kurz vor einem Wechsel zur PKV. Ich hab nochmal ein paar Stunden recherchiert.
Es finden sich Beiträge wo eine Rückkehr zur GKV ohne weiteres möglich war .
Hier ein Beispiel: jemand war 7 Jahre selbstständig. Hat dann sein Gewerbe abgemeldet,
ein ANgestelltenverhältnis angenommen und wurde damit wieder GKV versichert.
"http://www.gomopa.net/Finanzforum/Versicherungen-Aktien-Fonds/Aus-der-Privaten-Krankenversicherung-zurueck-zur-Gesetzlichen.html"
Ein anderer Beitrag (findet man auf Seiten vom Stern, ganz unten)
dort heisst es:" 1. Man hat kein versicherungspflichtiges Einkommen und einen gesetzlich versicherten Partner, über den man dann familienversichert ist.
< a href="http://www.stern.de/wirtschaft/versicherung/versicherungstipps/524219.html?p=4&nv=ct_cb"> Beispiel2</a>
2. Das Einkommen sinkt unter die Pflichtversicherungsgrenze, etwa wenn man auf eine Teilzeitstelle wechselt. Das gilt allerdings nur, wenn man noch unter 55 ist. Für Ältere ist ein Wechsel praktisch ausgeschlossen.
Der Beitrag im Stern wirkt sehr "absoulute", ist er so absoulute wie er aussieht, gibt es also kein "wenn" oder "aber" ?
Der Beitrag aus dem anderen Forum scheint mir nicht aus der Lufft gegriffen, so, dass ich eigentlich wieder dieselbe Frage stellen möchte, gibt es also kein "wenn" oder "aber" ?
Die Bedingung 2. versteh ich eventuell nicht. Ich würde es so interpretieren, dass mein Einkommen unter 3600 liegen muss(3600 ist ca. der Grenzwert für Angestellte, um zu einer PKV zu wechseln) Stimmt das so, oder liege ich völlig daneben?
Wäre sehr froh hier von jemadem Antwort zu bekommen. Danke
Re: von PKV zu GKV
Die Beitragsbemessungsgrenze von 3.562,50 € gilt nur für die Versicherten, die schon 2002 in der PKV waren. Für alle, die im Herbst 2002 in der GKV waren gilt die neue höhere Versicherungspflichtgrenze von zur Zeit 3.975,00€ als Wechselgrenze.
Die Versicherungspflicht gitl allerdings - wie Sie richtig bemerkt haben - nur bis 55 Jahre.
Der Eintritt in die Familienversicherung ist z.Z. noch bei Einkünften (also auch Mieteinnahmen, Rüruprente=Basisrente usw.!) bis 325 € monatlich oder bis 400 € im Rahmen eines 400-Euro-Jobs ohne Altersgrenze möglich. Dies soll aber mit der Gesundheitsreform abgeschafft werden. Dann wären Sie sogar als ALGII-Empfänger auf den neuen PKV-Basistarif angewiesen.
Je nach Ausfertigung des endgültigen Gesetzestexts müssen dann nur die Mitglieder, die der PKV nach dem 1.1.2009 beigetreten sind, diesen Basistarif quersubventionieren. Aber hier muss man den Gesetzestext abwarten.
Re: Nachtrag
Noch ein Anmerkung:
Selbständige werden im neuen Sozialgesetzbuch V "systematisch" der PKV zugewiesen, Sie haben sich also für Ihren Berufsstand schon für die richtige KV entschieden.
Doch bedenken Sie eines: Bleiben Sie selbständig und damit in der PKV, dann müssen Sie im Alter mit hohen Beiträgen rechnen. Auch der Basistarif ist immer nur auf den maximalen GKV-Beitrag gedeckelt, also z.Z. 550 Euro. Im Basistarif wirken sich geringe Einkünfte erst beitragsmindernd aus, wenn Sie ein Sozialhilfefall sind!
Also sorgen Sie bitte, wenn Ihr Geschäft ordentlich läuft, durch eine Kapitalanlage (Rüruprente oder z.B. eigene Wohnung=mietfreies Wohnen im Alter) vor, damit Sie Beiträge im Alter stemmen können! Auch eine Pflegezusatzversicherung wäre sinnvoll.
Und noch eins: Die billigen Einsteigertarife mit GKV-ähnlicher Leistung sind oft unterkalkuliert, d.h. die Altersrücklage ist zu niedrig berechnet, um im Preiswettbewerb Kunden zu gewinnen. Stellen Sie sich nur einmal die Frage, warum manche dieser Tarife niedriger ist als die Kopfpauschale, wenn man diese in der GKV einführen würde. Das alles ist jedoch kein Problem, wenn Sie genug selber zurücklegen, aber Sie müssen sich dessen bewusst sein.
Re: Nachtrag
Ich danke für die ausführliche Antwort,
Möchte nochmal auf die erste Variante kommen:jemand war 7 Jahre selbstständig. Hat dann sein Gewerbe abgemeldet,
ein ANgestelltenverhältnis angenommen und wurde damit wieder GKV versichert.
Ich wäre intressiert, was sie davon halten, der Beitrag ist von 2004. Ist das ein Weg der abgeschafft wurde?
Ich frage das vor dem Hintergund, dass der Sternbeitrag eventuell kein GesetzesTextauszug ist, sondern in kurzen Sätzen zusammenfasst , was in den meisten Fällen gilt, ohne Besonderheiten zu beachten.
Re: Nachtrag
Nein, das geht immer noch, sofern die Person unter 55 Jahre alt ist und im neuen Angestellten-Job für mindestens 12 Monate unter der Versicherungspflichtgrenze verdient. Dann kann man nach 12 Monaten als freiwillig Versicherter in der GKV bleiben.
Dieser Weg wird durch das neue Gesetz noch verstärkt, da die Versicherungspflicht nach Eintreten (=Einkommen unter Pflichtgrenze) erst durch das Überschreiten der Pflichgrenze in drei Folgejahren erlischt!