Re: Spezialfall Grenzgänger D/CH, Freistellung (Private Krankenversicherungen)
Wenn Sie in der Schweiz leben, dann greift die Versicherungspflicht in der Kopfpauschalenbürgerversicherung der Schweiz. Diese wird bei Rückkehr nach D als Vorversicherungszeit in der deutschen GKV anerkannt und Sie können in D in die GKV zurück.
Wie Sie dem Wort Kopfpauschale entnehmen konnten, wir ein Einheitsbeitrag verlangt, egal wieviel Sie verdienen. Auch wird kein Zahnarzt mehr gezahlt außer schmerzstillende und entzündungsbekämpfende Behandlung. Der Rest ist Ihr Privatvergnügen.
Eine deutsche PKV ist auch ok, hier könnten Sie teilweise in die Studententarife rein, die für Männer billig sind, allerdings nur auf Basis der deutschen Gebührenordnung funktionieren und die Kosten in der Schweiz nicht decken. Die Weltweittarife sind dagegen sehr teuer. Leben Sie also weiterhin in D, dann käme eine deutsche GKV oder PKV in Frage, kombiniert mit einer Auslandskrankenversicherung, da Sie ja bei der Ausbildung auch krank werden können und sofort behandelt werden müssen.
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- Spezialfall Grenzgänger D/CH, Freistellung -
Michael,
14.01.2007, 13:57
- Re: Spezialfall Grenzgänger D/CH, Freistellung - Thomas, 14.01.2007, 23:15