Spezialfall Grenzgänger D/CH, Freistellung (Private Krankenversicherungen)
Hallo Forum!
Ich bräuchte Hilfe und Informationen zur Krankenversicherung.
Ich bin im Anerkennungsjahr welches das dritte Jahr der Ausbildung zum Arbeitserzieher ist. Ich habe im September 2006 das Anerkennungspraktikum in der Schweiz begonnen. In der zweijährigen Vollzeitschule davor, war ich und bin ich noch zum Studententarif bei der AOK versichert.
Nun möchte ich mich eventuell privat in Deutschland versichern.
Habe noch keinen Freistellungsantrag in der Schweiz und BRD gestellt.
Geht das nach 4 Monaten überhaupt noch?
Ist es ratsam mich in der Schweiz gesetzlich zu versichern?
Für Tips und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Gruß Michael
Re: Spezialfall Grenzgänger D/CH, Freistellung
Wenn Sie in der Schweiz leben, dann greift die Versicherungspflicht in der Kopfpauschalenbürgerversicherung der Schweiz. Diese wird bei Rückkehr nach D als Vorversicherungszeit in der deutschen GKV anerkannt und Sie können in D in die GKV zurück.
Wie Sie dem Wort Kopfpauschale entnehmen konnten, wir ein Einheitsbeitrag verlangt, egal wieviel Sie verdienen. Auch wird kein Zahnarzt mehr gezahlt außer schmerzstillende und entzündungsbekämpfende Behandlung. Der Rest ist Ihr Privatvergnügen.
Eine deutsche PKV ist auch ok, hier könnten Sie teilweise in die Studententarife rein, die für Männer billig sind, allerdings nur auf Basis der deutschen Gebührenordnung funktionieren und die Kosten in der Schweiz nicht decken. Die Weltweittarife sind dagegen sehr teuer. Leben Sie also weiterhin in D, dann käme eine deutsche GKV oder PKV in Frage, kombiniert mit einer Auslandskrankenversicherung, da Sie ja bei der Ausbildung auch krank werden können und sofort behandelt werden müssen.