Unterschreitung Beitragsbemessungsgrenze 2007 (Private Krankenversicherungen)

Dieter, Sonntag, 14.01.2007, 17:21 (vor 6528 Tagen)

Ich bin z.Z. in einer PKV versichert. Nun wurde wie jedes Jahr die Beitragsbemessungsgrenze erhöht und die übertrifft mein zu erwartendes Jahreseinkommen um 101€. Das heißt ich bin wieder Versicherungspflichtig. In den vergangenen Jahren lag mein Jahreseinkommen schon immer auch über der "Neuen" Grenze, aber Überstunden und andere Prämien usw. sind ja nicht planbar. Im April gibt es für mich eine Tarifliche Erhöhung welche Rückwirkend ab Januar gilt, aber hinter der Höhe steht noch ein Fragezeichen.

Nun meine Fragen:

1: Wenn ich mich bis zur Entscheidung im April GKV versichere und meine PKV auf Anwartschaft setze, kann ich dann sofort mit "erneuter" Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze in die PKV wechseln oder sind da wieder Mindestvertragszeiten oder Kündigungsfristen zu beachten?

2: Man kann sich wohl bei der zuständigen AOK von der Versicherungspflicht befreien lassen, aber hat dann nie wieder die Möglichkeit in die GKV zu wechseln. Gilt das auch bei Arbeitslosigkeit und bei Arbeitgeber wechsel?

Ich habe dazu einen Beitrag gelesen:

"Ausnahme: die Beitragsbemessungsgrenze wird während des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ohne Änderung des Arbeitsvertrages höher angesetzt. Dann besteht die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Monaten von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dies gilt dann aber nur für dieses Beschäftigungsverhältnis. Bei Wechsel des Arbeitgebers kann die Befreiung von der Versicherungspflicht wieder neu beantragt werden."


Frage ist das richtig und in welchem Gesetzestext kann ich das nachlesen? Und bedeutet das auch, dass ich bei Arbeitgeberwechsel und Unterschreitung der Beitragsbemessungsgrenze ein Rückkehrrecht in die GKV habe?


Über eine ausführliche Antwort würde ich mich freuen und bedanke mich schon im Voraus.

Re: Unterschreitung Beitragsbemessungsgrenze 2007

Thomas, Sonntag, 14.01.2007, 23:10 (vor 6528 Tagen) @ Dieter

Zu 1.
Nein, dann gilt schon die neue 3-Jahres-Frist, d.h. Sie müssen 3 Jahre in der GKV bleiben.

Zu 2.
Dies gilt nach der Gesundheitsreform nach dem letzten Gesetzentwurf für Arbeitslosigkeit grundsätzlich nicht mehr, da man dann in den Basistarif der PKV muss.

Re: Unterschreitung Beitragsbemessungsgrenze 2007

Dieter, Montag, 15.01.2007, 08:37 (vor 6527 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank für die schnelle Reaktion!

Eine Frage noch zu 1.
Ich habe in den letzten 3 Jahren laut Verdienstabrechnung deutlich über den Grenzen gelegen (Überstunden usw.). Oder gilt da auch nur das Tarifliche Arbeitsentgelt?

Re: Unterschreitung Beitragsbemessungsgrenze 2007

Thomas, Montag, 15.01.2007, 13:15 (vor 6527 Tagen) @ Dieter

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie pflichtig meldet, können Sie bei Überschreiten erst nach drei Jahren wieder in die PKV. Einmalige Überstunden zählen hier nicht, sondern nur regelmäßige Arbeitsentgelte. Sind die Überstunden regelmäßig - z.B. da vertraglich vereinbart - , dann werden diese auch zu den regelmäßigen Arbeitsentgelten gezählt.

Wenn Ihr Arbeitgeber jedoch seine Einschätzung vom Jahresanfang rückwirkend korrigiert, dann müssen Sie nicht länger in der GKV bleiben, doch diese wird Sie wahrscheinlich nicht raus lassen wollen. Das wird dann etwas für einen Sozialrechtler.

Re: Unterschreitung Beitragsbemessungsgrenze 2007

Dieter, Montag, 15.01.2007, 21:34 (vor 6527 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank für die Hinweise! Hat mir sehr geholfen.
Gruß Dieter

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