Re: Versicherung nach dem Ende des (Lehramts-)Referendariats (Private Krankenversicherungen)
Wenn Sie nicht gleich den Posten eines Oberstudiendirektors im Angestellenverhältnis übernehmen (TV-L E15Ü oder BAT I), wovon ich schwer ausgehe, dann sind Sie wegen Ihres Gehaltes pflichtversichert.
Wenn Sie verbeamtet werden, müssen Sie sich nicht privat versichern, aber Sie dürfen es. Die PKV macht für Beamten Sinn, da der Dienstherr zum GKV-Beitrag NICHT die Hälfte zahlt, jedoch 50% der Kosten einer Rechnung. Und eine 50%-Versicherung bietet nur die PKV an.
Ihre PKV bei der Debeka stellen Sie sinnvollerweise in Anwartschaft, da Sie ja in den Jahren bis zur Verbeamtung auch eine erschwerende Vorerkrankung erleiden können. Zwar muss die PKV Beamte bei der Erstverbeamtung auf Zeit/Probe/Lebenszeit aufnehmen, jedoch nicht in den Beihilfergänzungstarif und darf auch bis zu 30% Zuschlag verlangen. Dies wenden Sie mit der sehr billigen Anwartschaft ab.
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- Versicherung nach dem Ende des (Lehramts-)Referendariats -
Thomas,
17.01.2007, 19:25
- Re: Versicherung nach dem Ende des (Lehramts-)Referendariats - Thomas (ebenfalls), 17.01.2007, 22:59