Versicherung nach dem Ende des (Lehramts-)Referendariats (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 17.01.2007, 19:25 (vor 6521 Tagen)

Ich habe eine Frage bezüglich der Versicherung am Ende des Referendariats. Ich bin jetzt noch als "Beamter auf Widerruf" privat bei der Debeka versichert. Ab dem 1.2. werde ich den Schuldienst übernommen. Allerdings steht noch nicht fest, wann genau ich verbeamtet werde (Amtsärztliche Untersuchung ist gelaufen, nun ist das Ministerium dran). Muss ich mich nun übergangsweise gesetzlich versichern (da ich erstmal nur angestellt bin) oder kann ich privat versichert bleiben? Und ist es möglich, dass ich dann nach wenigen Monaten schon wieder wechsel (wechseln muss), weil ich dann verbeamtet werde?
Danke für Antworten!

Re: Versicherung nach dem Ende des (Lehramts-)Referendariats

Thomas (ebenfalls), Mittwoch, 17.01.2007, 22:59 (vor 6521 Tagen) @ Thomas

Wenn Sie nicht gleich den Posten eines Oberstudiendirektors im Angestellenverhältnis übernehmen (TV-L E15Ü oder BAT I), wovon ich schwer ausgehe, dann sind Sie wegen Ihres Gehaltes pflichtversichert.
Wenn Sie verbeamtet werden, müssen Sie sich nicht privat versichern, aber Sie dürfen es. Die PKV macht für Beamten Sinn, da der Dienstherr zum GKV-Beitrag NICHT die Hälfte zahlt, jedoch 50% der Kosten einer Rechnung. Und eine 50%-Versicherung bietet nur die PKV an.

Ihre PKV bei der Debeka stellen Sie sinnvollerweise in Anwartschaft, da Sie ja in den Jahren bis zur Verbeamtung auch eine erschwerende Vorerkrankung erleiden können. Zwar muss die PKV Beamte bei der Erstverbeamtung auf Zeit/Probe/Lebenszeit aufnehmen, jedoch nicht in den Beihilfergänzungstarif und darf auch bis zu 30% Zuschlag verlangen. Dies wenden Sie mit der sehr billigen Anwartschaft ab.

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