unterschreiten der beitragsbemessungsgrenze durch kürzere Arbeitszeit (Private Krankenversicherungen)

bocaraton 57 @, Freitag, 19.01.2007, 20:38 (vor 6519 Tagen)

Hallo Gemeinde,
ich bin 51 und das folgende Problem hat sich gerade ergeben - durch die Verkürzung der mtl. Arbeitszeit bin ich unter die BMG gefallen - der Arbeitgeber hat mich leider nicht innerhalb der 3 Monatsfrist informiert (wg. Verzicht auf GKV) und nun will mich die AOK "unbedingt" zurück (sagte was von staatlicher Fürsorgepflicht) obwohl ich lieber in der PKV (seit über 25 Jahren) bleiben würde und auch noch wesentlich mehr Kosten "verursache" (Diabetes / Koronare Probs) als die GKV an mir "verdient"...
Hat jemand Ideen wie man verfahren könnte.

Vielen Dank im vorraus fürs denken.


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