Re: PKV Kostenübernahme Krankengymnastik (Private Krankenversicherungen)
Dies hängt ganz von Ihrem Tarif ab und den AVB (allgem. Versicherungsbedingungen) und den Tarifbedingungen ab.
Je nachdem, ob hier Leistungen auf die GebühH begrenzt sind bzw. von üblichen Kosten oder beihilfefähigen Kosten die Rede ist, was auf dasselbe rauskommt, oder in den MBKK von Angemessenheit die Rede ist, dann können Sie sich gleich alle Rechtsmittel sparen, da Sie sich halt für eine derartige Versicherung entschieden haben. Viele der nicht-ärztlichen Leistungen, die die GKV erstattet, sind in vielen Tarifen der GKV gar nicht erstattungsfähig, so z.B. Kur und Reha und viele Anschlussheilbehandlungen. Die PKV ist primär darauf ausgerichtet, frei Arztwahl zu garantieren, aber nicht freie Wahl von nicht-ärztlichem Personal.
Sollte Ihr Vertrag all diese Klauseln und Einschränkungen nicht enthalten, dann können Sie mit Bezug auf die Bedingungen, die keine Limitierung vorsehen, eine höhere Erstattung verlangen.
Eine Anmerkung am Rande: Warum sind Sie bereit, Ihrem Krankengymnasten viel mehr zu zahlen, als er von der GKV bekommt? Sind Sie dessen Goldesel? Hier heißt es verhandeln, denn Sie sind als Privatpatient der Vertragspartner des Krankengymnasten, nicht Ihre PKV!
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- PKV Kostenübernahme Krankengymnastik -
Martin,
29.01.2007, 20:41
- Re: PKV Kostenübernahme Krankengymnastik -
Thomas,
30.01.2007, 02:23
- Re: PKV Kostenübernahme Krankengymnastik -
Zoë Scho,
09.07.2009, 15:29
- Re: PKV Kostenübernahme Krankengymnastik - Pierre Le Muc, 05.05.2019, 18:07
- Re: PKV Kostenübernahme Krankengymnastik -
Zoë Scho,
09.07.2009, 15:29
- Re: PKV Kostenübernahme Krankengymnastik -
Thomas,
30.01.2007, 02:23