Re: Schätzung unter JEG 2007 (Private Krankenversicherungen)

schrecki @, Freitag, 02.02.2007, 14:23 (vor 6506 Tagen) @ Sahanya

Hallo,
so einfach ist das mit der Schätzung nicht. Eigentlich darf nur das regelmäßige Brutto, Betonung liegt auf regelmäßig, rangezogen werden. Bei Arbeitnehmern mit Provision wird es da schon schwierig. Hinzugerechnet werden dürfen Zahlungen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gezahlt werden. Und was ist schon sicher? Und wenn bei einer Prüfung die GKV im Nachhinein feststellt, eine Ummeldung nach privat war nicht richtig, dann zahlt der Arbeitgeber. Das wird dann richtig teuer, da ja Beiträge für die Private ausgezahlt wurden und nun nur drei Monate rückwirkend beim Arbeitnehmer Beiträge eingefordert werden dürfen. Wenn die Prüfung das dann erst nach zwei Jahren oder später feststellt, ist man schon bei einer fünfstelligen Summe. Was meinst Du, was der Chef dann von seiner Perso hält.


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