Re: Frage zu Kontrahierungszwang (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 10.02.2007, 23:39 (vor 6497 Tagen) @ siebenstein

Das erste stimmt! Außerdem gibt es seit 2005 einen erweiterten Kontrahierungszwang für freiwillig GKV-Versicherte, der unbefristet ist und dauerhaft wirkt!

Geben Sie aber diesmal alle Krankheiten an oder vereinbaren Sie schriftlich, dass Sie keine Gesundheitsfragen beantworten möchten und den vollen Zuschlag akzeptieren. Geben Sie grundsätzlich keinen Antrag bei einem Vertreter ab, sondern senden Sie diesen direkt an die Gesellschaft und verlangen Sie die Zusendung einer Kopie des eingegangenen Antrags. Aufgrund der Tatsache, dass beim Kontrahierungszwang nur eine kleine Pauschale erstattet wird, beim normalen Vertrag aber bis zu 8 Monatsbeiträge geht es ums Geld. Hier neigen einige Vertreter leider zu kriminellen Methoden! Auch im Rahmen des Kontrahierungszwanges kann gekündigt werden, wenn Angaben fehlen!

Übrigens: Der Basistarif kommt bald und hier fehlen die Gesundheitsfragen ganz!


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