Frage zu Kontrahierungszwang (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
mein Mann ist Beamter und dadurch bin ich beihilfeberechtigt.
Durch diverse Vorerkrankungen wäre es mir nur möglich über den Kontrahierungszwang für Beamtenangehörige bei der Versicherung meines Mannes versichert zu werden.
Momentan bin ich gesetzlich versichert (AOK) aber durch Wegfall meines Arbeitsplatzes werde ich wahrscheinlich in nächster Zeit arbeitslos und werde danach Hausfrau bleiben.
Ich war vor ca. 3 Jahren schon einmal privat krankenversichert (Nicht bei der PKV meines Mannes sondern bei einer anderen Gesellschaft).
Allerdings nur 7 Monate und dann wurde ich gekündigt, weil ich meinen Heuschnupfen und eine Skoliose nicht angegeben hatte.
Dem Versicherungsvertreter gegenüber hatte ich allerdings diese Angaben wahrheitsgemäß gemacht, aber er meinte, daß diese Angaben nicht im Antrag vermerkt werden müssten da die Beschwerden ja nicht schlimm wären, und ich bis auf einmal im Jahr, (für einen Zeitraum von 3 Wochen Nasenspray) ansonsten keinerlei Medikamente bräuchte.
Auf einen Kontrahierungszwang bei bestehenden Krankheiten bei der PKV meines Mannes hat mich der Vertreter nicht aufmerksam gemacht. Wahrscheinlich wollter er unter keinen Umständen auf den Vertragsabschluss, und somit seine Provision verzichten.
Heute bin ich schlauer, und weiß daß dies ein Fehler war - leider einzig und allein zu meinen Ungunsten...
Lange Rede kurzer Sinn - als ich von der Möglichkeit des Kontrahierungszwanges erfuhr, war die Frist von 6 Monaten natürlich schon abgelaufen ( 1,5 Monate) und ich wurde durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung wieder gesetzlich bei der AOK versichert, was ich wie schon gesagt auch noch bis heute bin.
Wie sieht es nun aus, wenn ich wieder Hausfrau werde und mich dadurch (eigentlich nur zu 30% wg. Beihilfe) wieder selbst krankenversichern muß.
Bleibt mir jetzt auch nur übrig mich freiwillig gesetzlich weiter zu versichern, oder kann ich nun über den Kontrahierungszwang bei der PKV meines Mannes versichert werden?
Von einer Seite wurde mir gesagt, daß immer, wenn ich wieder in Situation kommen würde mich selbst versichern zu müssen, der Kontrahierungszwang wieder neu aufleben würde (für 2 Monate) - und von einer anderen Seite, sagte man mir daß ich damals die Frist versäumt hätte, und somit nie mehr über die Öffnungsaktion der PKV meines Mannes versichert werden könnte.
Was stimmt denn nun??????