Re: Bei nebeberuflicher Selbständigkeit in Familienversicherung bleiben? (Private Krankenversicherungen)

Schnitzel, Samstag, 17.02.2007, 22:43 (vor 6490 Tagen) @ Paule Fort

Hallo Paule Fort,
um deine ganzen Informationen für dich mal ein wenig sozialversicherungsrechtlich aufzubereiten hier mal eine kleine Auflistung
1. sofern keine Schul- oder Berufsausbildung nachgewiesen werden kann kannst du bis zu deinem 23. Geburstag in der Familienversicherung bleiben
2. Studienplatzsuche: Sofern du Wartesemester in einem angemessenen Zeitraum nachweisen kannst ist das auch kein Problem mit der Familienversicherung
3. Selbstständigkeit: sobald du selbstständig tätig werden möchtest unterscheidet man zwischen neben- und hauptberuflicher Selbstständigkeit, betrifft dich hier aber wegen deines evtl. geringen Einkommens von ca 400 € nicht, da wird dann eine freiwillige Versicherung mit etwa 125 € pro Monat für KV & PV fällig
4. Künstlertum: Wenn du Selbstständig als Künstler tätig werden möchtest, musst du dich bei der KSK, der Künstlersozialkasse melden. Die prüfen ob du als Künstler anerkannt wirst oder nicht, da hieraus sich einige versicherungsrechtliche Besonderheiten ergeben.
Gesamtfolge deiner Frage:
Such dir nen Ausbildungsplatz oder geh studieren. Bis dahin job auf 400 € Basis und freu dich über 400 € netto und die kostenfreie Familienversicherung über deine Eltern. Entscheidest du dich anders stehst du finanziell schlechter dar.
Solltest du noch Fragen haben versuchen wir die auszuräumen ;-)

MfG
der Schnitzel


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