Rückkehr in die GKV? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
bei mir gestaltet sich der Fall etwas kompliziert.
Ich (38) bin seit Jahren in einer PKV und war als Gesellschafter-Geschäftsführer von der gesetzlichen Sozialversicherung befreit.
Im letzten Jahr (2006) habe ich unter der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze verdient. Seit November 2006 bin ich nun arbeitslos. Für die Monate Nov und Dezember habe ich noch die Beiträge zur PVT gezahlt. Ab Jan 07 bin ich nun bei meiner Frau familienmitversichert in der GKV.
Nun habe ich einen neuen Arbeitsplatz gefunden und kann zum 01.04.2007 anfangen. Der monatliche Verdienst liegt über der Beitragsbemessungsgrenze für die KraVers.
So nun meine Frage, kann ich mich jetzt ganz normal bei einer GKV anmelden oder muss ich mich weiter privat versichern?
Re: Rückkehr in die GKV?
ja du kannst in die gkv, wenn du in den letzten 5 jahren 24 monate in der gkv versichert warst, wenn nicht wieder ab in die pkv
Re: Rückkehr in die GKV?
@ Stefan:
Hmmm, also ganz so kann ich das, was strana schrieb, nicht bestätigen - und schon gar nicht so klar und eindeutig.
Du schriebst was von "von der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht befreit" - meinst Du das wirklich so, oder ist das ein Fehler eines Versicherungsrechts-Laien und Du meinst eigentlich nur versicherungsfrei?
Wenn Du nur versicherungsfrei warst - bestünde mit der Beschäftigungsaufnahme die Chance der Rückkehr in die GKV, jedoch in Form einer Pflichtversicherung. Der Gesetzgeber hat ganz aktuell (seit 02.02.2007) geregelt, dass erst nach dreijährigem Überschreiten der JAE-Grenze Versicherungsfreiheit vorliegt. Bis dahin entsteht generell Versicherungspflicht bei Beschäftigungsaufnahme - ganz egal, wie hoch das Einkommen dort ist.
Wenn Du Dich jedoch tatsächlich mal von der Versicherungspflicht befreien ließest - ist diese Chance weg und es tritt keine Versicherungspflicht ein. Weil Du Dich ja mal befreien lassen hast. Dann käme es auf die Erfüllung der Vorversicherungszeiten an, ob Du in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft in die GKV könntest - oder eben nicht. Wenn Du diese 24 Zeitmonate GKV (da zählen übrigens auch Familienversicherungszeiten mit) in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungsfreiheit erfüllst - geht eine FM (da Du ja noch unter 55 Jahren bist). Wenn nicht - dann ab zurück in die PKV.
Re: Rückkehr in die GKV?
also es ist wirklich so, dass ich als Geschäftsführender Gesellschafter von der gesamten ges. SozVers befreit war.
Das heißt keine KraV, RentV, ArblV.
Jetzt habe ich letzte Woche mal bei einer ges. Krankenkasse nachgefragt und mir wurde gesagt "Kein Problem, natürlich nehmen wir Sie jederzeit in die GKV auf."
Geht das wirklich so problemlos?
Keiner fragt, ob ich vor den Zeiten meiner PKV 24 Monate in der GKV war. (Aber ich war ja auch länger als 24 Monate ges. Krankenversichert)
Soll ich mich jetzt einfach freuen, den Mitgliedsantrag bei der GKV unterschreiben? Kann es hier später noch zu Problemen kommen?
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Re: Rückkehr in die GKV?
Du bist in den ersten drei Jahren einer abhängigen Beschäftigung durch die Gesundheitsreform ab 1.4.2007 versicherungspflichtig, außer du wärest beihilfebrechtigt. Diese Änderung trat aber schon am 2.2. in Kraft, allein die Ausführungsbestimmungen sind noch etwas wackelig.
Diese Regelung, die z.B. junge Berufsanfänger mit hohen Gehältern nach dem Studium in die GKV zwingt bzw. länger in der GKV halten will, hat die (wohl gewollte) Nebenwirkung, dass Wechsler aus dem Freiberufler-, Selbständigen- Geschäftsführer-, Beamten-auf-Widerruf-bzw.-auf-Zeit- oder Soldatendasein bei der ersten Aufnahme einer Beschäftigung als Angestellte/Arbeiter - egal wieviel diese nun verdienen - in die GKV zurück können bzw. müssen.
Wer vorher von der Versicherungspflicht nicht betroffen war, ist nun - da er nun nach längerer Zeit oder das erste Mal im Leben Angestellter oder Arbeiter ist, zuerst einmal pflichtversichert. Das war auch bisher so nach § 5 des SGB V:
"(1) Versicherungspflichtig sind
1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,"
Das soll heißen, du bist jetzt Angestellter, also bist du versicherungspflichtig, du darfst gar nicht aus der GKV raus! Nun gab es aber in § 6 die Ausnahme, dass dies nicht Angestellte und Arbeiter betrifft, die über der Pflichtgrenze verdienen. Dies hat sich jetzt geändert:
So heißt es dann in § 6 des SGB V
„Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren
überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten
Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.“
Das heißt, du hast jetzt einen Statuswechsel von woher auch immer zum Angestellten und du musst jetzt in die GKV rein. Nicht umsonst räumen die ganzen PKV-Vertriebe ihre Stände in den BWL- und ingenieurwissenschaftlichen Fakultäten der Unis dieses Landes und fallen über die zukünftigen Beamten her. Denn jeder Wechsler in das Angestelltendasein wird jetzt erst mal versicherungspflichtig, außer sie haben das 55. Lebensjahr bereits vollendet - da bleibt es beim alten Recht.
Deshalb ist die Aussage der GKV richtig, nur sie ist sehr vornehm - denn man sagt dir nicht, dass du kommen musst.
Re: Rückkehr in die GKV?
@ Besucher
Wir sind ja einer Meinung, ich habe das ganze noch mit den Paragraphen garniert, damit Stefan uns glaubt
Nur eine Frage:
Wie soll er sich jetzt von der Versicherungspflicht befreien lassen oder gibt es da wieder Ausführungsbestimmungen, die an mir vorbei gegangen sind?
Re: Rückkehr in die GKV?
Hallo Thomas,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Ich war nur etwas misstrauisch, weil es ja immer heißt einmal PVK immer PVK. Jetzt in die GKV zu kommen ist mir eigentlich ganz recht.
Re: Rückkehr in die GKV?
@ Thomas:
JETZT kann er sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen. Mein Satz: "Wenn Du Dich jedoch tatsächlich mal von der Versicherungspflicht befreien ließest - ist diese Chance weg und es tritt keine Versicherungspflicht ein." bezog sich ausschließlich auf den evtl. früher erfolgten Tatbestand einer Befreiung von der Versicherungspflicht (-> § 8 SGB V).
Wir sind also absolut einig!
Re: Rückkehr in die GKV?
@ Stefan:
also es ist wirklich so, dass ich als Geschäftsführender Gesellschafter von der gesamten ges. SozVers befreit war.
Hmmm, also mir scheint, dass Du da einfach "nur" die Begrifflichkeiten verwechselst/durcheinanderwirfst - kann ja schnell mal passieren bei so vielen ähnlichen Worten.
Wie bereits angedeutet:
Versicherungsfrei ist man, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt - das passiert also ohne eigenes, aktives Zutun. Diese Versicherungsfreiheit wirkt nur, solange eben die Voraussetzungen erfüllt sind - und hat keine Konsequenzen auf spätere Situationen.
Von der Versicherungspflicht befreit ist man jedoch nur dann, wenn man sich aktiv (per Antrag) dafür entschied. Dafür braucht es als Voraussetzung den eigentlichen Eintritt eines Versicherungspflicht-Tatbestandes - den man mit dieser Befreiung aber umgehen will, um weiter privat versichert zu bleiben. Diese Befreiung wirkt lebenslang - für ALLE noch künftig möglichen Eintritte dieses Versicherungspflicht-Tatbestandes.
So, wie ich Deine Zeilen also lese und verstehe, warst Du demnach eben offenbar nicht von der Versicherungspflicht befreit - sondern einfach "nur" versicherungsfrei. Was ja ganz gut für Dich ist - denn sonst könntest Du ja jetzt nicht in die GKV zurück.
Und: Nein, es kommt später nicht zu Problemen mit Deiner GKV-Mitgliedschaft. Es ist alles völlig rechtens und korrekt! Denn wie Thomas schon schrieb: Du MUSST ja jetzt in die GKV, wenn Du jetzt versicherungspflichtig beschäftigt bist und Dich eben nicht früher mal von der Versicherungspflicht befreien ließest.