Sie müssen in die GKV wechseln, wenn Sie unter für Sie geltende Versicherungspflichtgrenze verdienen und Angestellte oder Arbeiterin sind. Wenn Sie die Probezeit nicht bestehen, hängt dies davon ab, ob Sie ALG1-berechtigt sind oder nicht. Wenn ja, bleiben Sie in dem Versicherungssystem, in dem Sie vorher waren, also hier wohl GKV. Wenn nicht, muss Sie die PKV ohne Risikoprüfung zurücknehmen, wenn Sie keine Vorversicherungszeit in den letzten 12 Monaten in der GKV vorweisen können.
Kündigung der PKV wegen Versicherungspflicht in der GKV, falls diese vorliegt, ist fristlos möglich, muss aber je nach AVB innerhalb von zwei Monaten geschehen, sonst müssen Sie doppelt zahlen! Also hurtig! Sie können Ihre PKV in Anwartschaft stellen, wenn Sie wollen - dann können Sie soäter ohne Gesundheitsprüfung zurück. Auch können Sie diese in eine Zusatzversicherung z.B. fürs Krankenhaus oder den Zahnbereich ohne Risikoprüfung umwandeln.