PKV + Schwanger ---> wann in GKV wegen Pflichtversicherung ? (Private Krankenversicherungen)

K. @, Mittwoch, 14.03.2007, 13:17 (vor 6466 Tagen)

Hallo,

ich bin z.Zt. privat versichert und bekomme Ende April Nachwuchs.
Da ich deshalb für 2007 die Bemessungsgrenze unterschreite und auch nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten werde, falle ich zurück in die Pflichtversicherung/GKV.

1. Heißt das, ich kann ab Mai 2007 in die GKV oder erst ab 2008 ?
Anders gefragt: welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Wechsel noch in 2007 möglich ist ?

Weitere Fragen:
2. Mein Mann ist GKV-versichert; kann das Kind über ihn mitversichert werden - zumal er dann ja höher verdient als ich ?
3. Und wenn ich dann GKV-versichert bin, kann ich da auch über ihn familienversichert werden ?

Wo findet man hierzu Informationen/Ansprechpartner ?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten !

Re: PKV + Schwanger ---> wann in GKV wegen Pflichtversicherung ?

Thomas, Donnerstag, 15.03.2007, 01:10 (vor 6465 Tagen) @ K.

Damit man das ganze genau klären könnte, muss man auch genaue Angaben haben, also wie lange arbeiten Sie noch mit welchem Brutto-Monatseinkommen, wann beginnt der Mutterschutz, wann beginnen Sie wieder zu arbeiten bei welchem Brutto, wie viel verdient Ihr Mann brutto, ist er freiwillig oder pflichtversichert, wollen Sie überhaupt zurück in die GKV usw.?

Da Sie sicherlich nicht alles im Netz ausbreiten wollen und es zu verwirrend wäre alle Konstellationen durchzusprechen, sollten Sie sich an die GKV Ihres Mannes wenden.

Kurz möchte ich nur folgendes sagen: Erst durch Aufnahme eines versicherungspflichtigen Berufs, u.U. auch durch Teilzeit, kommen Sie in die GKV zurück. Das Elterngeld wird bei Ihnen sicherlich eine Familienversicherung verhindern, zumindest wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens KV-versicherungsfreie Angestellte waren. Bei Aufheben der Teilzeit, kann es je nach Fristen wieder zu einer Verpflichtung kommen, in die PKV zurück zu gehen.

Sollten Sie Beamtin oder Selbstständige sein, ist auch wieder alles anders, da kommen Sie nie mehr in die GKV rein.

Also rufen Sie bitte bei der GKV Ihres Mannes an, halten Sie aber alle die oben genannten Informationen bereit, damit es zu keinen Falschauskünften kommt.

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