Wann MUSS man zurück in die GKV? (Private Krankenversicherungen)

Georg, Samstag, 17.03.2007, 01:25 (vor 6467 Tagen)

Ich bin seit 7 Jahren als Angestellter privat versichert, weil ich mich damals bei einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von der Versicherungspflicht habe befreien lassen. Voraussichtlich werde ich wegen Einkommenskürzung ab dem kommenden Jahr (begrenzt auf einen Zeitraum von 2 Jahren) geringfügig unter die dann geltende Bemessungsgrenze fallen. Muss ich dann in die GKV zurück oder kann ich in der PKV bleiben ?

DANKE !

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Thomas, Samstag, 17.03.2007, 13:13 (vor 6466 Tagen) @ Georg

Haben Sie sich tatsächlich befreien lassen oder haben Sie die GKV gekündigt, da Sie nicht mehr pflichtig ware?. Denn wenn man über der Pflichtgrenze verdient, ist man nicht mehr pflichtig, also kann man sich nicht von einer Nicht-Pflicht auch nicht befreien lassen!

Eine Befreiung ist nur möglich, falls das Einkommen, das einmal über der Pflichtgrenze lag, stabil bleibt also nicht sinkt, aber die Pflichtgrenze steigt!

Ferner gilt für Sie noch die erheblich niedrigere Beitragsbemessungsgrenze der GKV als Pflichtgrenze, da Sie als Angestellter schon 2002 in der PKV waren (=Besitzstandswahrung)!

Werden Sie also unter 3.562,50 Euro brutto monatlich verdienen und Ihr Gehalt ist gesunken und Sie haben sich nie wegen einer gestiegenen Beitragsbemessungsgrenze befreien lassen, als Sie schon in der PKV waren, dann werden Sie pflichtig.

Nacch einer Pflicht gelten Sie dann nicht mehr als Altfall und müssen dann über 3.975,00 Euro monatlich verdienen und dies 3 volle Kalenderjahre in Folge. Erst dann können Sie wieder in die PKV zurück. Dies dürfte dann also erst in 5 bis 6 Jahren der Fall sein!

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Walter @, Sonntag, 18.03.2007, 12:17 (vor 6466 Tagen) @ Thomas

Ich habe 1996 Gesellschaftsanteile übernommen ohne Geschäftsführer zu sein (Gehalt=0, Einkommen >BBG). Seit 2000 bin ich auch noch Geschäftsführer, bekomme aber nach wie wor kein Gehalt sondern nur Gewinn aus den Anteilen (Gehalt=0, Einkommen >BBG). Ab Oktober übernehme ich eine weitere Tätigkeit als Angestellter in einem anderen Unternehmen, Einkommenssitutation dann (Gehalt < BBG, Einkommen > BBG, da ich weiter Gewinnanteile bekomme). Frage: werde ich dann versicherungspflichtig in der GKV? Ich habe die bisherige Diskussion so verstanden, dass ich, wenn ich keinen Befreiungsantrag stelle in den GKV muss. Was passiert mit den ebenfalls privat versicherten Kindern und der Ehefrau?

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Thomas, Sonntag, 18.03.2007, 13:47 (vor 6465 Tagen) @ Walter

Es gibt keine Befreiungsanträge außer in ganz wenigen Situationen, aber sicherlich in keiner, in der Sie sich befinden. Befreiungsgründe sind z.B. Teilzeit während Erziehungszeiten und ein Steigen der BBG bei stabilem Einkommen. Also vergessen Sie das Thema "Befreiung". Wenn man sich sonst befreien lassen könnte, würde das ja jeder besser verdienende Angestellter machen und GKV wäre schon längst zusammengebrochen.

Wenden wir uns einmal Ihrem Fall, in dem definitiv NIE eine Befreiung relevant ist, zu. Bitte wenden Sie sich von dem Thema "Befreiung" ab und wenden Sie sich dem Thema "Versicherungspflicht" versus "Versicherungsfreiheit" zu. Als Geschäftsfüher wie auch als Freiberufler, Selbständiger und Beamter sind Sie versicherungsfrei und dürfen, außer Sie waren vorher in der GKV, mit Beginn dieses Berufsstandes NIE in die GKV und werden ab 1.4. sogar per Gesetz gezwungen, in die PKV zu gehen. Hier besteht also eine Pflicht zur Versicherung in der PKV - nicht zu verwechseln mit der GKV-Versicherungspflicht.

Als Angestellter unter der Versicherungspflichtgrenze (die gilt für Sie, da Sie 2002 alles waren, nur kein Angestellter, deshalb sind Sie kein "Altfall") sind Sie versicherungspflichtig, egal, ob Sie z.B. noch eine Million Kapitalgewinn im Jahr haben. Wir haben ein ständisches Versicherungswesen. Dies kommt noch aus dem Kaiserreich und ist am mittelalterlichen Zunftwesen ausgerichtet. D.h. "armer" Arbeiter oder "armer" Angestellter muss aufgrund seines Standes in die GKV, der Rest muss in die PKV. Seit 2.2. sind Sie sogar als "reicher" Angestellter die ersten drei vollen Kalenderjahre GKV-pflichtig.

Deshalb geht es bei Ihrer Einordnung darum, welchem Berufsstand Sie angehören. Wenn Sie als Angestellter einen Arbeitsvertrag mit 20 Stunden oder mehr in der Woche haben, dann sind Sie primär Angestellter und damit verdonnert, in die GKV zu gehen. Übrigens werden hierbei Ihre Einkünfte aus Kapital nicht zur Beitragsberechnung herangezogen, was sehr bizarr ist! Schließen Sie aber einen Angestelltenvertrag mit maximal 50%, besser 49,9% der tariflich vereinbarten Wochenarbeitszeit ab, dann sind Sie primär Geschäftsführer und werden damit nicht in der GKV pflichtig. Die RV- und AV-Pflicht auf das Angestelltengehalt bleibt aber immer erhalten. Sinn der Sache ist, dass man nicht doppelt krankenversichert ist, während sich ja eine gesetzliche Rente z.B. mit einer Altersvorsorge aus Kapitaleinkünften oder z.B. bei Beamten mit Pensionen kombinieren lassen.

Wenn man z.B. 50% Angestellter und 50% Beamter ist, regelt dies der Arbeitgeber und man ist KV-frei. Da Sie aber keine zwei Arbeitgeber im klassischen Sinne haben als Geschäftsfüher und dort wohl auch keine festen Arbeitszeiten, gibt es ein sogenanntes Feststellungsverfahren einer GKV, die dann feststellt, ob Ihrer Geschäftsfühertätigkeit mehr als 50% der Arbeitszeit einnimmt. Im Standardfall geht man davon aus, dass man mit über 50% der Einkünfte auch mehr als 50% verdient, außer Sie arbeiten über 20 Wochenstunden als Angestellter. Abweichend wird hier nur bei privatversicherten Studenten verfahren: Da das Studium mindestens 50% der Zeit beansprucht, ist man während des Studiums als PKV-Student bei bis zu 20 Wochenstunden GKV-versicherungsfrei.

Hier gibt es immer viel Interpretationsspielraum und viel Diskussionen, je nachdem, ob eine GKV Sie will und Sie nicht rein wollen oder umgekehrt Sie in die GKV wollen, aber die GKV Sie nicht will. Auch die RV schaltet sich hier gern ein.

Zu Ihrer Familie: In der GKV gibt es eine kostenlose Familienversicherung für Personen mit Einkünften (hier zählt auch Kapital!) unter 350 Euro im Monat oder max. mit einem 400-Euro-Job, die allerdings nicht in Anspruch genommen werden muss. Ich nehme einmal an, dass Sie mit dieser Job-Konstruktion sogar eine GKV-Versicherungspflicht erreichen wollen? Oder waren Sie nur Pro-Forma-Geschäftsfüher oder einer, der nun nicht mehr genug Einkünfte hat, um davon zu leben? Na ja, geht uns ja nichts an.
Sollten Sie bzw. Ihre Familie also nicht in die GKV wollen, können Sie bei einer Einstufung als pflichtig Ihre Frau (mit Einkünften von max. 350 bzw. 400 Euro im Monat) und die Kinder in der PKV lassen, sogar Sie könnten doppelt versichert bleiben - Sie dürfen nur nicht doppelt abrechnen, da Sie sich bereichern würden. Je nach PKV können Sie auch die GKV teilweise mitnutzen. So gibt es PKVs mit Modultarifen (ambulant, stationär, Zahn sind getrennte Tarife). Da könnten Ihre Familie ambulant und beim Zahnarzt in der PKV bleiben, stationär gehen Sie in die GKV bzgl. Fallpauschalen (hier ist die Leistung identisch) und kombinieren damit eine stationäre private Zusatzversicherung (Chefarzt, 1- oder 2-Bettzimmer). Auch gibt es sogenannte ambulante Restkostenerstattungstarife in der PKV für die GKV im Kostenerstattungsverfahren, so dass Sie ambulant Privatpatient bleiben; damit wäre die GKV voll genutzt. Ferner dürfen ab 1.4.2007 dies auch die GKVen anbieten, was z.B. die TK, DAK und Barmer angekündigt haben zu erwägen - dies wird sich in 14 Tagen zeigen.

Also der Versicherungsschutz wird durch einen Eintritt in die GKV nicht schlechter und ab 4 versicherten Personen sogar mit Topzusatzversicherungen nicht teurer - außer man hatte bisher Tarife mit hohen Selbstbehalten - da dies in der GKV so nicht klappt, trotz der Werbung mit diesen Wahltarifen ab 1.4.

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Walter @, Sonntag, 18.03.2007, 17:34 (vor 6465 Tagen) @ Thomas

Offen gestanden, ich habe keine Ahnung, ob ich 1995 eine Kündigung der GKV oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht unterschrieben habe, wie kann ich das heute herausfinden?

Hinsichtlich des Motivs meiner Frage: ich würde gerne wieder im erlernten Beruf arbeiten. Dort kann ich mir Rezepte selbst ausstellen, bin also nicht unbedingt auf die Annehmlichkeiten einer PKV angewiesen, lediglich bei Fachärzten, Zahnärzten und im stationären Bereich würde ich gerne das Recht der Wahl behalten, wo und wie ich behandelt werde. Ich kann auch weiterhin die Beiträge bezahlen, es ist halt nur blöd, wenn man aus "Arbeitnehmersicht" nur für die PKV-Beiträge arbeiten geht.

Ich habe also über die Steuerung meiner Arbeitszeit das Wahlrecht, was passiert aber mit den bisher erwirtschafteten Rückstellungen im PKV-Bereich, wenn ich mehr als 50% Arbeitnehmer werde?

Wo kann man sich eigentlich neutral beraten lassen???

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Thomas, Sonntag, 18.03.2007, 23:55 (vor 6465 Tagen) @ Walter

Da ist abhängig von dem Tarif und der Gesellschaft. Es gibt Tarife bei einigen PKVs, wie z.B. der NK bei der Halleschen, dort verfallen die Altersrücklagen bei Eintritt der Versicherungspflicht, um die Beiträge der Restversicherten möglichst niedrig zu halten. Bei den meisten PKVen können Sie die Altersrücklagen in eine Zusatz-PKV und immer in eine Anwartschaft für eine spätere Rückkehr in die PKV (dies entfällt wohl bei Ihnen?) umbuchen lassen.

Die von Ihnen angedachte Rosinenpickerei bei Arztbesuchen ist nur bei einer PKV-Versicherung durchführbar, da dies in die Kalkulationstiefe diverser Arzttarife miteinbezogen ist und einen Beitragsrabatt mit sich bringt. In der GKV geht so was nicht. Vielleicht nennen Sie mal Ross und Reiter, sprich Ihre PKV. Dann könnte man wenigstens mal sagen, welche Zusatzversicherungen hier gehen. Übrigens sind die Zusatzversicherungen sehr billig, wenn Sie die Altersrücklagen einer Vollversicherung umbuchen lassen können.

Und eine Anmerkung zum Schluss: Gute Gesundheitsvorsorge ist teuer, das müssten Sie doch selber wissen oder wissen es mindestens wieder, wenn Sie wieder arbeiten - schließlich hat sich in 12 Jahren viel getan. Da sind Sparargumente fehl am Platz. Allerdings finde ich es - dieser Seitenhieb sei mir verziehen - immer so merkwürdig, wenn die Fragesteller hier im Forum immer zuerst so tun, als wollten sie auf Biegen und Brechen in der PKV bleiben - aber bei der Familiengröße ist die Wahrheit schnell erschließbar. Ist schon ok, auch wenn das ganze nicht sehr solidarisch ist, erst an die Solidarität zu denken, wenn man diese selber braucht.

Zu Ihrer Frage nach Hilfe: Wollen Sie wirklich in die GKV, dann gehen Sie einfach zur AOK oder Ersatzkasse vor Ort und stellen einen Mitgliedsantrag - die nehmen Sie als Gutverdiener gern, auch mit Familie. Denn ab 2009 gibt"s eine Kopfpauschale aus dem Gesundheitsfonds, d.h. je mehr Sie sind, desto besser! Man muss dort nur ehrlich sein. Sollte die AOK/EK Versicherungspflicht feststellen, dann ist dies so und auch bei einem Fehler der AOK/EK ein begünstigender Verwaltungsakt - sofern Sie sich einen Schrieb abstempeln lassen, wie Ihr bisheriger Versicherungsverlauf war und Sie nicht wissen, was in den 90ern war. Ist aber eh irrelevant, da Sie ab 21 Wochenstunden eh pflichtig werden.
Dann gehen Sie einfach zu Ihrer PKV und lassen sich bezüglich Zusatztarife beraten, in die Sie unter Anrechnung der Altersrückstellungen umwandeln können.

Sollten Sie sich nicht ganz sicher sein, was Sie wollen, aber eher GKV, dann gehen Sie zu einem Fachanwalt für Sozialrecht - kostet halt, ist aber unabhängig.

Sollten Sie vielleicht doch in der PKV bleiben wollen, dann wäre auch ein Fachanwalt für Sozialrecht, aber auch ein freier Versicherungsberater (KEIN MAKLER!) sinnvoll, der auch entsprechende Anwälte an der Hand haben sollte. Da müssen Sie auch ein paar hunderter für die Beratung springen lassen, aber der ist auch unabhängig.

Zur Verbraucherberatung gehen Sie besser nicht, denn Sie sind einfach nicht deren Klientel und die kennen sich mit Geschäftsfüherern usw. nicht aus.

Aber machen Sie sich mal keine Sorgen, Sie können das alles auch einfach im Sozialgesetzbuch V nachlesen, §5 (Pflichttatbestände) und §6 (Versicherungsfreiheitstatsbestände= keine bzw. Ende der Pflicht; Befreiungstatbestände). Dort steht alles gemeinverständlich drin. Gibt es auf der Seite des Bundesjustizministeriums nachzulesen!

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Thomas, Montag, 19.03.2007, 00:00 (vor 6465 Tagen) @ Thomas

Noch der Link zum Gesetz

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/index.html

Ist leider noch nicht auf dem neuesten Stand, der ja erst nach Unterschrift des Bundespräsidenten gilt. Satz 1 des § 6 wird dahingehend geändert, dass die Freiheit erst nach dem dreimaligen Überschreiten der Jahresentgeltgrenze in Folge für Angestellte und Arbeiter erlischt.

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Walter @, Montag, 19.03.2007, 06:13 (vor 6465 Tagen) @ Thomas

Na, dann bin ich ja mal wieder rüber gekommen als einer, der die Solidargemeinschaft ausnutzen will (hat viele Kinder, will deshalb zurück in die GKV). 1000 Euro Beitrag im Monat für die PKV, ich muss schließlich alle Kinder einzeln versichern, darf aber laut neuer Gesetzgebung nur einen Pasch-Betrag für die beiden Erwachsenen in der Steuererklärung geltend machen. Davon, dass ich Altersversorgung und Unfallrisiko auch noch bezahlen muss gar keine Rede. Da ich seit 10 Jahren die Einzahlungen und Erstattungen buchhalterisch erfasse kann von Ausnutzung des Solidarsystems keine Rede sein. Die GKV wird bei mal angenommen gleichem Schadensverlauf wie in die vergangenen Jahren schon was an uns verdienen und kann damit solidarisch die schlechteren Risiken abfangen. Ich sehe also hier keine Ausnutzung des Solidarsystems. Ross und Reiter nennen: ich hatte in den Forumsregeln gelesen, dass keine Produktnamen erwähnt werden sollen oder so ähnlich. Von daher meine Zurückhaltung. Aber eine der großen PKV-Gesellschaften wird es schon sein, um deren Nennung ich mich hier rumdrücke. Nochmals Ross und Reiter: Sie kennen sich ja sehr gut aus. Welcher der genannten Beratergruppen gehören Sie an wenn ich fragen darf??? Vielen Dank zudem schon mal für die bisherigen Infos.

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Thomas, Montag, 19.03.2007, 16:18 (vor 6464 Tagen) @ Walter

Wenn Sie nicht Ross und Reiter nennen, dann tu ich es auch nicht.
Übrigens halte ich die Limitierung der Absetzbarkeit der PKV im Zusammenhang mit dem Gesundheitsreformgesetz für verfassungswidrig (Schutz der Familie). Man kann schlecht Menschen dazu gesetzlich verpflichten, sich aufgrund Ihres Berufsstandes in der PKV und nicht in der GKV zu versichern, wenn schon die Beiträge im zukünftigen Basistarif für eine Familie Ihrer Größe den Absetzungshöchstbetrag durchstoßen.

Übrigens: Hier nennt doch jeder Produktnamen. Schauen Sie doch nur mal in die GKV-Abteilung.

Also: Die ambulanten Topzusatztarife gibt es bei allen Großen bis auf Debeka und Huk (Ausnahme: Kooperation mit der Barmer). Bei den beiden müssen Sie sich auf den stationären Bereich und den Zahnbereich beschränken.

Übrigens: Meine Feststellung zur Solidarität entspricht nun einmal der Realität. Ich gehe aber davon aus, dass Sie sich damals wenig Gedanken um die Familienversicherung gemacht haben. Man müsste halt einmal jeden Neuversicherten in der PKV zwingen, eine Aufklärungserklärung zu unterschreiben. Wieviele dann noch in die PKV gehen, sei dahingestellt.

Und noch eine Bemerkung am Rande: Ihre bisherige PKV war zumindest bei 1000 Euro Monatsbeitrag schon eine Milchmädchenrechnung. Sie wären als freiwillig Versicherter in der GKV ohne Arbeitgeberanteil inkl. Zusatzversicherungen niemals auf 1000 Euro gekommen! Allerdings hätten Sie auch nur ca. 150 Euro im Monat gespart, das allerdings ohne große Selbstbeteiligungen. Leistung hat nun einmal Ihren Preis.
Deshalb möchte ich Sie nur auffordern nicht Äpfel mit Birnen zu vergleiche, d.h. die GKV ohne ambulanten Zusatz können Sie nicht mit der PKV vergleichen. Dies mag für Sie als Arzt egal sein, aber irgendwann sind Sie auch mal alt und können sich nicht mehr selbst helfen. Und die Zeiten, in denen man bei Kollegen nichts verlangte, sind seit der Privatisierung bzw. privatwirtschaftlichen Führung staatlicher Krankenhäuser passé!

Deshalb kommt mir diese Problemlage, die ich durchaus verstehe, so vor, als wolle man einen Luxuswagen in eine Kleinwagen umtauschen und würde so tun, als seien beide vergleichbar. Natürlich fahren beide - das ist mir klar.

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Redaktion krankenkassentarife.de ⌂ @, Braunschweig, Montag, 19.03.2007, 19:46 (vor 6464 Tagen) @ Walter

ich hatte in den Forumsregeln gelesen, dass keine Produktnamen erwähnt werden sollen

Das Verbot der Nennung von Produktnamen etc. ist nur dann unerwünscht, wenn es dem vorrangigen Zweck der Werbung dienen soll. Selbstverständlich düren Sie hier den Namen Ihrer Versicherung nennen.

Mit freundlichem Gruß,
die Redaktion

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Walter @, Montag, 19.03.2007, 20:11 (vor 6464 Tagen) @ Redaktion krankenkassentarife.de

Lassen Sie mich noch einmal kurz auf die Vorzüge einer PKV eingehen: vor Jahren bin ich mehr durch Zufall und durch die schlechte Beratung einer GKV-Mitarbeiterin zur PKV gekommen. Auf die Frage: ich halte mich für sechs Monate in den USA auf, wie kann ich weiter bei Ihnen versichert bleiben? erhielt ich die Antwort: überhaupt nicht, sie müssen zur PKV. Diese Aussage war damals nicht korrekt. Sie hätte richtigerweise lauten müssen: versichern Sie sich bei der PKV für ihren Auslandsaufenthalt und lassen Sie die Mitgliedschaft bei uns ruhen, sonst nehmen wir sie nicht mehr auf. Diesen Hinweis hat man mir jedoch nicht gegeben, ich blieb in der PKV, und war größtenteils damit auch sehr zufrieden. Lediglich eine auf Provisionserhöhung abzielende Verhaltensweise eines Außendienstmitarbeiters der PKV, die auch noch rechtswidrig war, hat mich in den vergangenen 10 Jahren sehr verärgert. Ansonsten bin ich, wie schon geschrieben, sehr zufrieden. Lediglich die Tatsache, dass die Beiträge sich in den vergangenen Jahren sprunghaft erhöht haben, ohne dass die Leistungen jedoch entsprechend gestiegen wären, lässt mich über die Beibehaltung der PKV nachdenken. Das worst-case-szenario ist halt, dass im Alter, bei geringeren Einkünften, die auch nicht durch Mehrarbeit kompensiert werden können, die Beiträge ins Unbezahlbare steigen. Schaut man sich die Kostenreduktionsmaßnahmen im ambulanten und stationären Bereich in den vergangenen Jahren an, so müssten die Beiträge eigentlich sinken. Aber wie in vielen anderen Wirtschaftsbereichen auch, so bezahlt der Kunde auch bei einer Versicherung für die Fehler der Manager. Ferner bedingt die Abkehr von dem Versicherungsprinzip auf Gegenseitigkeit hin zu einer AG mit jährlicher Rechnungslegung, dass die in manchen Jahren erwirtschafteten Gewinne nicht für die Reduktion der Beiträge sondern für die Erhöhung der Dividende bestimmt sind. Ich würde also lieber bei einer PKV bleiben, wenn die Wahrscheinlichkeit der Beitragsstabilität gewährleistet wäre. Hatte nicht damals der Vertreter gesagt, dass die Beiträge immer stabil bleiben würden? Doch, gesagt hat er es, doch über das Hintertürchen der Leistungserhöhung und der neuen Kalkulation des Risikos, die natürlich einen neutralen Treuhänder zur Genehmigung vorgelegt wird, kann man den Zahlbetrag in wenigen Jahren schon auf das Doppelte anheben. Der Vergleich zwischen Kleinwagen und Luxuswagen hinkt daher, weil ich den Luxuswagen notfalls verkaufen kann, wenn er mir zu teuer wird. Ferner, bedingt durch die DRG-Abrechnung, ist die Leistung im stationären Bereich bis auf die Unterkunft weitgehend identisch. Dann kommen noch Begehrlichkeiten mancher Politiker hinzu, die den am Risiko orientierten Beitrag der PKV abschaffen und die PKV Versicherten in den Risikostrukturausgleich einbinden wollen. Von Vertrauensschutz kann hier also keine Rede mehr sein. Ich spreche nicht davon, Menschen mit angeborenen Behinderungen mit einem Malus zu versehen, wohl aber, risikobehafteten Lebensstil der Schadenshäufigkeit entsprechend zu den Beiträgen heranzuziehen. Was wäre los im Lande, wenn man in der 45. Minute eines Fußballspieles bei schlechtem Spielverlauf die Regeln ändern würde???
Warum regt sich niemand darüber auf, dass der Geringverdiener für sein erstes Auto mehr Beiträge in der Haftpflicht bezahlen muss als der Besitzer einer S-Kasse? wo ist hier die Solidarität der Versicherten? Über Einheitsversicherung kann man ja nachdenken, warum nicht, aber was wäre, wenn man das gleiche Auto für alle fordern würde? Oder hatten wir das schon mal in manchen Teilen des Landes?? Aber nun genug der Philosophie und mal wieder konkret, welche Relevanz hat es, ob ich bei der Allianz, bei der DKV oder bei der Barmenia versichert bin? Können Sie mir das erklären?

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Thomas, Montag, 19.03.2007, 22:45 (vor 6464 Tagen) @ Walter

Die Frage bezog sich nur auf Ihr Anrecht, die Altersrücklage aus der Vollversicherung in eine Zusatzversicherung mitnehmen zu dürfen. Aber dazu können Sie ja auch Ihren Versicherer anrufen.

Wenn Sie früher in einer VVaG waren und jetzt in einer AG sind oder bald sind, dann kann man das ganze natürlich eingrenzen, ist aber egal. Zu Ihrer Abneigungen gegen AGs möchte ich nur eins sagen: Gerät eine AG wegen Managementfehlern oder infolge politischer Entscheidungen in Schieflage, kann Sie eine Kapitalerhöhung durchführen, ihre Eigentümer zahlen lassen (z.B. bei der DKV die Münchner Rück) oder fusionieren, ein VVaG kann sich nur auflösen. Steht übrigens so wortwörtlich in den Satzungen der VVaGs. Ist zur Zeit der Fall bei der Alten Oldenburger, die den Bestand jetzt auf eine Sparkassenversicherung überträgt. Nicht umsonst hat die HUK, die als KfZ-Versicherer ein VVaG ist, die PKV gleich als eine AG gegründet, damit man im Notfall schneller entscheiden kann.

Ihre Bemerkungen zur Unsicherheit der PKV durch die Politik sind richtig, betreffen aber auch die GKV. Wenn Sie bisher keinen Wahlarzt versichert hatten, sollten Sie - sofern möglich - schnellstmöglich in die GKV wechseln. Dann ist das alles zu diesem Preis ein Unsinn. Sie sollten aber doch wissen, dass mindestens 40% der Chefarztrechnung beim Krankenhaus landen, um die nicht kostendeckenden DRGs querzusubventionieren. Das spielt dann eine Rolle, wenn es auf Messers Schneide steht und damit zwangsläufig teuer wird. Aber vielleicht gibt es unter Ärzten doch noch etwas Standessolidarität?

Sie haben aber aufgrund Ihrer langen GKV-Abstinenz keine Ahnung, was die GKV noch zahlt und v.a. wieviel. Fragen Sie mal Ihre Kollegen. Die GKV zahlt nur mehr 20% in Euro dessen, was die PKV zahlt. Dies spricht ab 1.4. nicht mehr gegen die GKV, da die großen EKs bereits angekündigt haben, entsprechende Wahltarife anzubieten, die das Budgetierungsproblem im ambulanten Bereich aufheben werden. Doch diese Tarife werden definitiv nicht billig sein.

Und noch eins: Versicherungsvertreter erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Stabile Beiträge kann es in einer KV - egal, ob privat oder gesetzlich mit oder ohne Rücklageverfahren oder Umlageverfahren - nicht geben in einem Land, das am medizinischen Fortschritt teilnehmen will, aber vergreist. Damit wird der Gesundheitsmarkt ein Wachstumsmarkt bei sinkenden Versichertenzahlen. Dazu reichen Grundkenntnisse der Mathematik, dass dies nicht geht.

Machen Sie, was Sie für sich für richtig halten. Doch bedenken Sie, dass die GKV auch immer teurer wird und die Leistungen immer mehr beschnitten werden!

Und zum Schluss: Nur wenige Menschen befinden sich in Iher privilegierten Lage, durch vertragliche Konstruktion bestimmen zu können, wie oder ob sie sich versichern. Die meisten werden in ein System reingepresst. Und so haben Sie die Qual der Wahl. Ich wünsche Ihnen dabei v.a. Weitsicht. Vielleicht bräuchte man dazu aber auch eine Glaskugel?

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Walter @, Dienstag, 20.03.2007, 19:53 (vor 6463 Tagen) @ Thomas

Nun, jetzt heißt es zu einem Ergebnis zu kommen: tendenziell stellen Sie die Vorteile der privaten Krankenversicherung mehr heraus. Ich gehe also davon aus, dass sie ihr aus dem Lager der privaten Krankenversicherungen stammen. Ihre Argumente sind ja auch gut, auch wenn sie teilweise mehr die Werbung als die Realität wiedergeben. Ich mache dies fest am Beispiel des Rosinenpickens, das sie in die Diskussion eingeführt haben. Das ist in Realität ja keineswegs so, wie die Werbung der PKV uns weismachen will, nämlich dass der gesetzlich Versicherte von schlampigen, unmotivierten und unprofessionellen Assistenzärzten versorgt wird. Ich kenne keinen der jungen Kollegen in den Krankenhäusern, der so abgerissen aussieht wie in der PKV-Reklame und ich kenne keinen jungen Kollegen, und das ist noch wesentlich wichtiger, der nicht versucht jeden Patienten gleich gut zu behandeln. Dieser Werbespot hat bestimmt nichts mit der Realität zu tun. Aber trotzdem, wie schon geschrieben, ich entscheide gerne selbst darüber wann und wie behandelt wird. Fazit wäre also, den Verbleib in der PKV anzustreben. Zusammenfassend muss sich also nach bisheriger Kenntnis dafür sorgen, dass mein Zeitaufwand in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis nicht größer als 49,9% wird. Hier würde mich natürlich noch interessieren, wie die Prüfung einer gesetzlichen Krankenkasse genau aussieht. Meine gewerblichen Einkünfte erfüllen nie und nimmer die Voraussetzungen zur Feststellung einer Scheinselbstständigkeit. Es handelt sich um mehrere seit vielen Jahren etablierte Kapitalgesellschaften, die mit dem "selbstständigen" LKW-Fahrer in keinster Weise vergleichbar sind. Trotzdem werden diese Kapitalgesellschaften Mitte diesen Jahres ihr aktives Geschäft an einen überregionalen Anbieter im Sinne eines Franchise-Systems übertragen. Der Name der Gesellschaft bleibt bestehen, es werden vertragliche Einkünfte erzielt und es entstehen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Beibehaltung der Kapitalgesellschaft, und da führt kein Weg dran vorbei, erfordert es, dass sie von einer natürlichen Person, also einem Geschäftsführer, vertreten wird, wobei der Zeitaufwand für diesen aufgrund der vertraglich zugesicherten Gebühren, Pachten und Mieten sehr gering sein wird. Die in dieser Einkommensart erzielten Einkünfte werden also überproportional höher sein als der Lohn in der abhängigen Beschäftigung. Umgekehrt verhält es sich mit dem Zeitaufwand. Um es nochmal im Klartext zu formulieren: bei einer 42 Stundenwoche ist das Gehalt in der abhängigen Beschäftigung kleiner als die Einkünfte aus dem anderen Sektor. Also die konkrete Frage an Sie: kann ich trotzdem Vollzeit in der abhängigen Beschäftigung arbeiten und bei der PKV bleiben? Wie soll ich argumentieren, falls argumentieren hilft?

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Thomas, Mittwoch, 21.03.2007, 00:52 (vor 6463 Tagen) @ Walter

Zuerst einmal bin ich nicht pro oder contra PKV, man muss nur wissen, welchen Komfort man will und wieviel man dafür bereit ist zu zahlen. Ich bin persönlich für Leistung.

Auch sind das Problem nicht unmotivierte Assistenzärzte, höchstens unerfahrene Anfänger. Jeder Anfänger muss mal üben, aber es ist halt etwas anderes, ob der Anfänger am Auto schraubt oder am Menschen schneidet. Dies kann man mit einer Krankenhauszusatzversicherung beheben.

Das Problem in der GKV sind vielmehr die Budgetierung, d.h. dass z.B. MRTs schlicht nicht bezahlt werden und das bei Krebskranken. Das würde Krankenhausärzte sicherlich nicht stören und sie würden trotzdem eine MRT fahren, aber die BWLer in den Kliniken. Oder die Nichterstattung von modernen Medikamenten. Klar langt die Pharmaindustrie unverschämt zu, aber wer das Patent hat, hat nun einmal das Patent!
Würde die GKV Tarife ohne Budgetierung anbieten und dies erscheint nach dem Gesundheitsreformgesetz möglich, dann wird diese wieder konkurrenzfähig auf der Leistungsseite.

Zu Ihrer Frage nach der Befreiung aus der GKV:
Sie müssen wohl in die GKV, da Sie Vollzeit arbeiten.
Die prüfende GKV macht im Normalfall eine Plausibilitätsprüfung, d.h. wenn Sie als Geschäftsführer mehr als als Arzt verdienen und offiziell als Arzt nur Halbzeit arbeiten, dann überwiegt der Geschäftsführerjob, also PKV.
Arbeiten Sie aber Vollzeit als Arzt, dann glaubt Ihnen kein Mensch mehr, dass Sie neben 42 Wochenstunden noch 43 Stunden in der Woche als Geschäftsführer arbeiten.

Sie sind damit versicherungspflichtig in der GKV.

Mein Rat: gehen Sie in dann in die GKV mit einer Ihren Ansprüchen angemessenen Zusatzversicherung, u.U. auch ambulant, oder wählen Sie eine große Ersatzkasse. Diese wollen nämlich nach den bisherigen Verlautbarungen einen Wahltarif ab 1.4. anbieten, der Sie ambulant zum Privatpatienten macht.

Und noch eins zum Schluss, damit Sie mich richtig verstehen:
Ich bin persönlich nicht bereit, mir von einem Politiker vorschreiben zu lassen, zu welchem Arzt ich gehe, zumal der Politiker als Beihilfeberechtigter entweder privatversichert oder sogenannter Kostenerstatter in der GKV ist und damit freie Arztwahl genießt. Ich akzeptiere aber, wenn aus gesamtgesellschaftlichen Überlegungen nur ein Grundbaukasten (GKV bzw. abgespeckte Beihilfeleistungen wie z.B. in Norddeutschland) durch den Staat geregelt wird, aber der Zwang, sich nur auf den Grundbaukasten beschränken zu müssen, ist abstrus.
So war es aber für Pflichtversicherte von 1998 bis 2003, als diese sogar beim Zahnarzt jede bessere Versorgung als die Kassenversorgung zu 100% selbst bezahlen mussten, ohne dass man einen Zuschuss von der GKV bekam. Das war sozialistische Gesundheitspolitik in Reinkultur! Aber damals hatten wir ja noch eine Gesundheitsministerin Namens Fischer.
Insofern dürfen wir über die Dame aus Aachen froh sein! Und deshalb meine Vorsicht bei der GKV. Hier kann alles schlimmer oder besser werden. Wird der PKV der Garaus gemacht durch die Politik, dann hat man als Altfall ein Wahlrecht. Als GKVler hat man aber keine Wahl.

Das war jetzt allerdings ein Tropfen auf den heißen Stein, da Sie eh dem GKV-System aufgrund Ihres Berufsstandes als Angestellter nicht auskommen. Mir fällt jedenfalls nichts ein, denn Ende der 90er Jahre haben viele Angestellte versucht über einen Geschäftsführerposten einer Phantomgesellschaft der Sozialversicherung komplett zu entkommen, doch dann stopfte die Politik diese Gesetzeslücke. Aber Sie können sich gern an einen ausgewiesenen Sozialrechtler wenden, vielleicht sieht der eine Möglichkeit.

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Walter @, Donnerstag, 22.03.2007, 23:04 (vor 6461 Tagen) @ Thomas

Ach, da ist mir ja noch eine Frage eingefallen: Wie sieht der Arbeitsalltag im Krankenhaus aus? Vertrag mit 49,9 Prozent der Wochenstunden und ich bleibe in der PKV. Was passiert mit den Überstunden, wenn a) diese abgefeiert werden und b) diese ausgezahlt werden???

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Thomas, Freitag, 23.03.2007, 00:01 (vor 6461 Tagen) @ Walter

Bei der Einstufung geht es primär um die regelmäßige Arbeitszeit. Werden Überstunden zur Regel, was bei einem Arzt in der Realität normal ist, werden diese - wenn sie nicht abgefeiert werden - zur regelmäßigen Arbeitszeit dazugerechnet.
Ob so etwas auffliegt, hängt davon ab, wie stark die GKVen prüfen. Da kann man aber schon einmal versuchen, Sie rückwirkend in der GKV zu versichern.

Da Sie ja immer noch nicht verraten, wo Sie versichert sind: Wenn Sie wirklich Vollzeit arbeiten wollen und es sich bei Ihnen steuerlich lohnt, dies zu tun (ich weiß ja nicht, ob Sie schon dem Spitzensteuersatz unterliegen, dann ist ja inkl. SV 65% des Mehrverdienstes weg), dann gehen Sie doch in die GKV.

Sollten Sie allerdings in einer PKV sein, die keinen vernünftigen Zusatztarife anbietet, dann verstehe ich hier das Zögern. Ansonsten ist GKV+PKV Zusatz stationär+ambulant (Kostenerstattung) immer billiger als jetzt 1000 Euro. Da Sie ja einen Arbeitgeberanteil zur GKV erhalten, kostet Sie der Spaß maximal 700 Euro, das ist auch nicht mehr als die PKV, zu der Sie u.U. keinen Arbeitgeberzuschuss bekommen, da Sie ja primär Geschäftsführer sind. Gut, das muss man dann mit dem Arbeitgeber verabreden, wie er es hält, aber der zahlt Ihnen maximal 250 Euro dazu.

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Walter @, Dienstag, 27.03.2007, 18:13 (vor 6456 Tagen) @ Thomas

An dieser Stelle sollte ich, sehr geehrter Reiter Thomas, schon einmal die Dankesworte für die umfassende Informationen aussprechen. Es sind nun einige Tage vergangen, in denen ich Informationen über BAT-Überleitung, Marburger-Bund-Tarife und deren Umsetzung an Krankenhäusern des Verbandes der kommunalen Arbeitgeber gesammelt habe. Offenbleibt für mich die Frage, welches Gehalt die Versicherungspflichtgrenze meint. Liege ich oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, wenn mein Grundgehalt darüber ist oder wenn das Gehalt darüber liegt, welches ich tatsächlich ausbezahlt bekomme? bedeutet die Drei Jahres Regel, dass ich sie erst drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze verdienen muss, um mich befreien zu lassen?
Nochmals vielen Dank für die bisher schon beantworteten Fragen und vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser Frage. Mit den besten Grüßen aus München.

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Thomas, Mittwoch, 28.03.2007, 23:51 (vor 6455 Tagen) @ Walter

Reiter? Muss ich das verstehen?

Sie müssen drei Jahre ein regelmäßiges Brutto-Einkommen haben, das über Pflichtgrenze liegt. Was heißt regelmäßig? Bei jemanden im öffentlichen Dienst oder in Anlehnung an TV-L Ärzte gibt es nun mal keine festen Boni, wie es diese in der Industrie gibt. Dort erhalten höhere Angestellte vertraglich garantiert einen festen Bonus, z.B. am Ende jeden Quartals. Dieser zähl zum festen Einkommen im Gegensatz zu variablen Boni.

Sollten Sie also z.B. vertraglich fixiert nur zu Zeiten arbeiten, für die Zuschläge gezahlt werden, dann kann man das als fest ansehen. Auch wenn Sie eine höhere Arbeitszeit als normal vereinbaren.

Es zählt also immer nur das feste Brutto-Gehalt vor Steuern und Sozialabgaben. Als Arzt kann es je nach Steuerklasse und Kinderfreibeträgen und unsteten Überstunden die bizarre Situation geben, dass Ihr Netto-Gehalt sogar höher sein kann als das feste Bruttogehalt.

Ums kurz zu machen:
Bei voller Arbeitszeit und TV-L (BAT-Nachfolger) sind Sie als Facharzt nach drei Jahren versicherungsfrei, vor der Reform waren Sie es sofort.
Als (einfacher) Arzt müssen Sie erst mal schnell in Stufe 4 kommen, denn die Pflichtgrenze wird wohl stärker steigen als die Einkommen im öffentlichen Dienst und dann ist auch nach einer Lohnerhöhung mit Stufe 3 nichts zu erreichen.

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Walter @, Donnerstag, 29.03.2007, 05:51 (vor 6455 Tagen) @ Thomas

Reiter? Ein Wortspiel zu unserer Ross-und-Reiter-Problematik, mehr nicht! Aber nochmals: vielen Dank!

Welcher Beitrag

senior, Samstag, 07.04.2007, 12:50 (vor 6446 Tagen) @ Walter

Bei Pflichtversicherten ist der Beitrag Lohn/Gehaltsbezogen.
Bei FreiwilligVersicherten zählen alle Einkunftsarten.
Auf welcher Grundlage werden nun die Zwangsrückkehrer in die GKV zum Beitrag herangezogen. Freiwillige sind es ja nicht ?

Re: Welcher Beitrag

Shoppingqueen, Samstag, 07.04.2007, 13:05 (vor 6446 Tagen) @ senior

Hallo,

allles zählt *ggg Es sind zwar quasi Pflichtversicherte, aber im Status freiwilliger Mitglieder. Somit zählt alles und die Mindestbemessung.

Richtig so - oder soll jemand für 50 € vollversichert werden, wobei andere seit Jahren hunderte von Euros monatlich hinblättern.

LG, Shops

Re: Welcher Beitrag

senior, Samstag, 07.04.2007, 13:20 (vor 6446 Tagen) @ Shoppingqueen

Wo findert sich der Begriff "quasi Pflichtverschert" ? im Sozialgesetzbuch. Finde dort nur "Pflichtversichert"

Re: Welcher Beitrag

Thomas, Samstag, 07.04.2007, 18:59 (vor 6445 Tagen) @ senior

Das war jetzt gelinde gesagt Unsinn aufgrund von Verkürzungen, was unsere "einkaufssüchtige" GKV-Angestellte da schrieb.

1. Es gibt einen Pflicht zur Versicherung. Diese muss in der GKV oder in der PKV erfolgen. Diese hat nichts mit der GKV-Versicherungspflicht zu tun!

2. Die Pflicht zur Versicherung gilt für alle, die der GKV zuzuordnen sind = Angestellte/Arbeiter, und alle anderen, die vor dem Verlust der KV in der GKV waren, ab 1.4.2007.

3. Die Pflicht zur Versicherung gilt in der PKV für alle, die der PKV zuzuordnen sind = Freiberufler/Beamte, und alle anderen, die vor dem Verlust der KV in der PKV waren, ab 1.7.2007.

4. Es gibt in der GKV versicherungspflichtige, das sind alle Angestellte und Arbeiter, die unter der Pflichtgrenze verdienen oder unter 3 Jahren drüber.

5. Es gibt den Rest, der GKV-versicherungsfrei ist und nach Verlassen der GKV in die PKV wechseln muss, damit die Pflicht zur KV erfüllt ist:
Das sind:
Selbständige/Freiberufler
Beamte
Angestellte/Arbeiter, die vor dem 2.2.07 in der PKV waren oder nach dem 2.2.07 drei volle Kalenderjahre über der Pflichtgrenze verdient haben.

6. Die unter 5. genannte Gruppe hat bis auf die Beamten (durch PKV-Kontrahierungszwang), noch keine frei Wahl, die Pflicht zur Versicherung in der PKV ohne Gesundheitsprüfung alternativ zur GKV zu wählen, da der PKV-Basistarif erst ab 1.1.2009 in Kraft tritt, außer diese waren schon einmal in einer PKV und sind dort rausgeflogen - dann kommen Sie ab 1.7.2007 in den PKV-Standardtarif.

Was heißt das alles für die Beitragsberechnung in der GKV?

1. Für Personen die GKV-versicherungspflichtig sind, zählt nur der Tatbestand, der die Plicht auslöst, bei der Beitragsberechnung. Mieteinnahmen sind z.B. für diese Personen nicht beitragsrelevant.
Hinweis: Dies wäre in einer Bürgerversicherung verfassungswidrig, da diese Gruppe gegenüber den Selbständigen/Freiberuflern und Beamten hier bevorzugt wird, allerdings können Selbständige/Freiberufler und Beamte ihre Pflicht zur KV in der PKV erfüllen.

2. Angestellte und Arbeiter, die GKV-versicherungsfrei sind, zahlen eh den Höchstbeitrag, deshalb fragt keiner mehr nach.

3. Selbständige/Freiberufler/Beamte, die zwar jetzt KV-pflichtig, aber immer noch nicht GKV-pflichtig sind, zahlen rein nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ihre Beiträge. Diejenigen, die über 3500 Euro verdienen, zahlen eh den Höchstbeitrag, hier ist ein weiteres Einkommen irrelevant.

Wie gesagt, es gibt eine Ungleichbehandlung zwischen GKV-Pflichtversicherten und freiwillig in der GKV Versicherten, die damit ihre KV-Pflicht erfüllen wollen und gleichzeitig aus Arbeitseinkommen unter 3500 Euro verdienen.
So gibt es natürlich Fälle, dass ein Großgrundbesitzer mit immensen Mieteinnahmen auf einem Halbtagsjob 1500 Euro brutto verdient und dann nur den Arbeitnehmeranteil von 120 Euro in die GKV einzahlt, ein Selbständiger mit denselben Betriebseinkünften und Kapitalerträgen 500 Euro im Monat.
Da aber ab 1.1.2009 der Basistarif in der PKV für diese Klientel eingeführt wird, kann man gegen diese Ungleichbehandlung juristisch wohl nichts machen, zudem die GKV-Versicherungspflicht von vielen Angestellten sicherlich z.B. im Vergleich zu den Beamten auch als Ungleichbehandlung angesehen wird.

Noch eine Frage an THOMAS

senior, Samstag, 07.04.2007, 22:33 (vor 6445 Tagen) @ Thomas

Zunächst vielen Dank für die vorangegangenen Ausführungen des Autors Thomas.
Zuletzt war ich vor 15 Jahren in der GKV freiwillig als Student krankenversichert . Anschließend verdankte ich einer Lizenzidee ein auskömmliches Vermögen. Krankenversichert war ich im Bundesgebiet nicht.
Nun soll ich wohl ab 01.04.07 wieder der Alt-GKV anheimfallen.
Einem Barmerpapier entnehme ich folgendes:
"Beginn und Ende der Mitgliedschaft für Pflichtversicherte nach § 5 Abs.1 Nr.13 SGB V sind in § 186 Abs.11 SGB V und § 190 Abs.13 SGB V geregelt.....Die Mitgliedschaft endet grundsätzlich, wenn ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung begründet wird".
Sehr geehrter Thomas, bedeutet dies, daß ich als erwerbsarbeitsfreier Privatier zur PKV wechseln kann ?
Ich bin sehr auf Ihre Ansicht gespannt.

Re: Noch eine Frage an THOMAS

Thomas, Sonntag, 08.04.2007, 03:07 (vor 6445 Tagen) @ senior

Wenn Sie die Gesundheitsprüfung einer PKV überleben, können Sie jederzeit in die PKV.

Leider haben Sie sich nicht rechtzeitig informiert, so dass Sie ab dem 1.4. zwangsweise in die GKV müssen, wohl zum Höchstbeitrag, da man wohl jetzt nur schlecht mehr rückwirkend zum 1.4. in die PKV kommt. Sie müssen außerdem wegen fehlender Vorversicherungszeit normalerweise eine ärztliche Voruntersuchung für die PKV über sich ergehen lassen. Die ist nicht billig. Allein bei der Karstadt-Quelle-Krankenversicherung gibt es keine Gesundheitsfragen, sondern eine kostenlose Untersuchung in Klinikzentren. Doch wenn man dort etwas findet, dann werden Sie automatisch für fast alle PKVen gesperrt und müssen bis zum 1.1.2009 in der GKV bleiben. Erst danach gibt es den Basistarif ohne Gesundheitsprüfung (auch mit sehr hohen Selbstbeteiligungen).

Bitte wählen Sie auch keine Selbstbehalttarife in der GKV, da Sie dann 3 Jahre an die GKV gebunden sind!

Da Sie jetzt zwei Monate volle Kündigungsfrist haben, können Sie ab dem 1. Juli in die PKV - dies dürfte genug Zeit sein, um sich zu versichern.

Für Sie als wohl sehr Wohlhabender würden sich die sogenannten Großschadentarife in der PKV mit mehreren tausend Euro Selbstbeteiligung lohnen.

Übrigens: Eine Ausreise ins Ausland bringt jetzt auch nichts, da Sie für den April eh voll zahlen müssen und aufgrund der Kündigungsfrist eh nicht mehr aus der GKV rauskommen vor dem 1. Juli 2007, außer Sie wären im Ausland versichert. Doch da gibt es ja auch Bürgerversicherungen, sogar in der Schweiz.

Re: Noch eine Frage an THOMAS

Thomas, Sonntag, 08.04.2007, 03:20 (vor 6445 Tagen) @ Thomas

Noch eine Bitte: Nehmen Sie das Barmerschreiben nicht so ernst, was die Paragraphen angeht. Das sind Standardschreiben, die nicht auf alle Situationen passen.

So habe ich neulich eine Kündigungsbestätigung einer GKV gegenüber einem Freiberufler in Händen gehalten, wo in einer Fußnote gefordert wrude, er solle zwecks Versicherungspflicht in der GKV seinem Arbeitgeber diese Bescheinigung mit der Aufnahmebescheinigung der neuen GKV einreichen. Dass das alles nicht stimmen kann, erklärt sich von alleine!

Re: Noch eine Frage an THOMAS

Walter, Sonntag, 08.04.2007, 06:52 (vor 6445 Tagen) @ Thomas

Ich melde mich noch einmal mit österlichen Grüßen und der Frage, wie ich die Emailbenachrichtigung wieder ausschalten kann. Zweitens wäre interessant zu wissen, ob man die PKV-Tarife einfach ruhen lassen kann, wenn man nun vorrübergehend in die GKV wechseln muss/darf oder bedeutet dies neue Gesundheitsuntersuchung in ein paar Jahren, also praktisch einen Neuantrag???

Re: Noch eine Frage an THOMAS

Thomas, Sonntag, 08.04.2007, 18:19 (vor 6444 Tagen) @ Walter

Zur E-Mail-Benachrichtigung: Die hört erst auf, wenn keiner mehr etwas an den Mega-Thread hier dran schreibt. Wie Sie an mit sehen, sollte man nie seine E-Mail-Adresse angeben. Das endet leider im Fiasko.

Zur Ihrer zweiten Frage: PKV kann man in Anwartschaft stellen bis die GKV-Pflfcht/Familienversicherung erlischt. Danach hat man dann 2 Monate Zeit, die Anwartschaft zunutzen, d.h. ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV eintreten. Es gibt mehrere Typen:

1. kleine Anwartschaft bei Erhalt der alten Altersrücklagen ohne Bildung von neuen Altersrücklagen. Hier wird aber meist ein Zeitlimit gesetzt.

2. große Anwartschaft bei Erhalt der alten Altersrücklagen und Bildung von neuen Altersrücklagen.

3. große Anwartschaft bei Erhalt der alten Altersrücklagen und Bildung von neuen Altersrücklagen in Kombination mit einer Zusatzversicherung als reiner Risikoversicherung, d.h. die Zusatzversicherung bildet keine Altersrücklagen, da dies ja schon in der Anwartschaft passiert. Damit wird die Zusatzversicherung sehr viel billiger (bis zu 60%).

4. Zusatzversicherung mit Optionstarif: Man kann bis zu einem festen Alter (meist 40 Jahre) oder maximal 10/15 Jahre nach Ende der Pflicht oder der Familienversicherung ohne Gesundheitsprüfung in einen oder mehrere vorher definierte Volltarife rein.

Je nach jetziger PKV stehen nicht alle der Optionen zur Diskussion. V.a. für Kinder ist Nr.4 bei Endalter 40 für die Option interessant, für Erwachsene empfiehlt sich, wenn man wirklich in die PKV zurück will und dazu eine Chance sieht und diese auch im Alter nutzen will, auf jeden Fall die große Anwartschaft, wenn mehr als 4 Jahre Pflichtmitgliedschaft in der GKV drohen. Empfehlenswert ist auch noch eine Zusatzversicherung. Bitte bei all diesem Umgestelle auf den Kündigungsverzicht in der Zusatzversicherung achten, sonst kann sich die PKV, wenn Sie mal krank werden und nicht mehr versicherungsfrei werden, bei einer Aufkündigung der Anwartschaft und Umwandlung in einen selbständigen Zusatztarif mit Altersrückstellungen nach der minimalen Vertragslaufzeit der Zusatzversicherung (bis maximal 3 Jahre) kündigen. Die meisten stationären Zusatzversicherungen erfüllen dies, die ambulanten meist nicht oder nur in Kombination mit stationärer Zusatzversicherung und den AVB des Versicherers (typische Klausel: Kündigungsverzicht, wenn stationäre und ambulante Leistungen versichert sind, hier darf aber nicht der Einwand der vollen Deckung der allgemeinen Krankenhausleistungen erfolgen, denn das tut eine stationäre Zusatzversicherung nun einmal nicht).

Re: Noch eine Frage an THOMAS

Redaktion krankenkassentarife.de ⌂ @, Braunschweig, Sonntag, 08.04.2007, 19:17 (vor 6444 Tagen) @ Thomas

Zur E-Mail-Benachrichtigung: Die hört erst auf, wenn keiner mehr etwas an den Mega-Thread hier dran schreibt.

...oder man hat den Webmaster auf seiner Seite ;-)
Wir haben die E-Mail-Benachrichtigung für Ihren Eintrag abgeschaltet.

Mit österlichen Grüßen,
d. Red.

Vielen Dank THOMAS

senior, Sonntag, 08.04.2007, 10:42 (vor 6445 Tagen) @ Thomas

Ich bin Ihnen zu Dank verpflichtet. Ihre Antwort war die Leiter aus einer Schlangengrube ! Frohe Ostern !

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Walter @, Samstag, 24.11.2007, 11:06 (vor 6215 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas, gibt es Sie noch? Mal schauen, ob dieses Forum noch aktiv ist, da ich jetzt eine aktuelle Frage zum Thema habe. Die PKV hat mir im April eine Anwartschaft (also ruhen des aktuellen Schutzes) zu ca. 100 Euro im Monat angeboten, jetzt, wo ich dieses Angebot annehmen möchte sollen es schon 200 Euro sein. 100% Kostensteigerung in 5 Monaten? Toll, so würde ich auch gerne mein Geld verdienen. Ferner: im April hätte ich das Angebot wohl angenommen, konnte es aber mangels noch nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag nicht tun, jetzt würde ich es nicht mehr annehmen, bin dafür aber außerhalb der dreimonatigen(?) Kündigungsfrist für meinen PKV-Vertrag. Außerordentliche Kündigung? Nein, der eigentliche Tarif ist ja nicht gestiegen sondern nur das Angebot für die Anwartschaft. Wird hier getrickst? Man wartet bis die Kündigungsfrist rum ist und erhöht dann das Angebot für den Ruhetarif??? 100% Erhöhung? Wie kann ich denn das nachkontrollieren? Das sind ja Tarife, die nicht so einfach veröffentlicht werden?

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Thomas, Sonntag, 25.11.2007, 03:27 (vor 6214 Tagen) @ Walter

Sie haben bei Eintritt der GKV-Versicherungspflicht ein sofortiges und zum Termin des Eintritts der Pflicht rückwirkendes Kündigungsrecht der PKV. Sie müssen keine Anwartschaft abschließen.

Frist: zwei Monate ab Pflichtbeginn, danach gilt die normale Frist.

Bei Mindestvertragslaufzeiten kann dies bei Verstreichenlassen der 2-Monats-Frist eine Doppelzahlung der PKV und der GKV für mehrere Jahre bedeuten. Da hilft dann nur noch ein GKV-Tarif mit extrem hoher Beitragsrückerstattung bzw. Selbstbeteiligung für die Übergangszeit.

Zum Preis der Anwartschaft: Na ja, dies sind wohl die neuen Preise als Folge der Gesundheitsreform mit künftig sehr geringen Kapitalvererbungen in der Versichertengemeinschaft durch Kündigungen durch Transportierbarkeit der Rücklagen.

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Walter @, Sonntag, 25.11.2007, 08:33 (vor 6214 Tagen) @ Thomas

Freut mich, wieder etwas von ihnen zu lesen.
Ich habe mittlerweile die neuen Tarife im Internet gefunden. Mein Beitrag würde um 270% steigen! Da freut man sich doch! Das wirft eine Frage zur Kapitalvererbung bzw. Transportierbarkeit der Rücklagen auf. 1.) Wenn ich aus einer Vollversicherung in eine Zusatzversicherung wechsle, kann ich die Rücklagen dann beitragsmindernd mitnehmen? 2.) Wenn ich ohne Wechsel in eine Zusatzversicherung kündige, dann sind die Rücklagen für immer weg? 3.) Wenn ich mich von meinem Versicherungsvertreter nicht gut (oder gar schlecht) beraten fühle, kann ich da den Vertreter wechseln? Da gibt es doch Bestandsprovisionen usw. und die dürften doch einen freien Wechsel verhindern, oder? Vielen Dank für ihre erneute Hilfestellung!

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Thomas, Sonntag, 25.11.2007, 17:05 (vor 6213 Tagen) @ Walter

1) Meistens, aber nicht immer. Dies hängt vom Versicherer ab. Sind Sie z.B. bei der Halleschen in den Neutarifen, dann werden Sie faktisch enteignet, allerdings haben Sie dann mit den niedrigen Beiträgen auch von der Enteignung anderer profitiert.

2) Wenn Sie bei einer Versicherung sind, die die Altersrücklagen transportiert, weil diese Versicherung ein Wechselrecht in einen gleichartigen oder minderwertigen (z.B. Zusatzversicherung) Tarif ohne Gesundheitsprüfung in Ihren allgemeinen oder Tarifbedingungen vorsieht (z.B. DKV), dann ist eine Kündigung in eine Zusatzversicherung Unsinn und wird auch nicht durchgeführt, da man dort umwandelt und nicht kündigt.

3) Sie können jederzeit den Berater/Makler wechseln oder bei Geschäftstellenversicherern in die Geschäftstelle oder eine andere Geschäftstelle gehen. Auch Umwandlungen können Provisionen bedeuten und die Bestandsprovisionen - falls diese gezahlt werden - gehen auf den nächsten Betreuer über.

Und zuletzt: Wenn Sie wirklich bei einer der wenigen PKVen sind, bei denen die Mitnahme der Altersrücklagen aus der Voll- in die Zusatz-PKV nicht möglich ist, dann müsste man einmal eruieren, wie hoch die Altersrücklagen sind. Denn dann sollten Sie in einen PKV-Volltarif mit hoher Selbstbeteiligung wechseln und diesen parallel zur GKV weiterführen und dann in 2009 das Zeitfenster von einem halben Jahr nutzen und das Geld zu einer PKV transferieren, wo dies geht. Dann wechseln Sie dort in Absprache mit der PKV in den Basistarif, den Sie sofort in eine Zusatz-PKV umwandeln. Das ist sehr kompliziert, abhängig vom Wohlwollen der neuen PKV und geht natürlich nur bei guter Gesundheit, da die Zusatz-PKV einer Gesundheitsprüfung unterliegt.

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Walter @, Sonntag, 25.11.2007, 18:19 (vor 6213 Tagen) @ Thomas

Also, ich bin dann bei einem der Versicherer, die den Wechsel vorsehen.
Das Zeitfenster von einem halben Jahr in2009??? Wie kommt das zustande?
Ich möchte auf keinem Fall in dem derzeitigen Tarif VH bleiben, der zum 01.01.08 um 270% steigt. Ich habe eben die Angaben mit einem bei der Debeka versicherten Kollegen verglichen, der lediglich 5,80 Euro mehr bezahlen muss. Frage daher: geht auch der Wechsel von der DKV Tarif VH in eine Anwartschaft bei der Debeka (wie schon gesagt, ich werde auf jeden Fall GKV-pflichtig, keine nennenswerten gesundheitlichen Einschränkungen)? Eine Anwartschaft auf den bisherigen VH ist schon daher unsinnig, da der neue Top-Tarif der DKV ohne SB und ohne Rahmenvertrag preiswerter ist, als der alte VH im Rahmenvertrag!! Kann man da notfalls mit der DKV verhandeln? Oder lieber mit der Debeka? Da ich ja jetzt Ross und Reiter genannt habe würde ich mich freuen, wenn Sie auch etwas mehr über ihren Hintergrund preisgeben würden.

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Thomas, Montag, 26.11.2007, 01:32 (vor 6213 Tagen) @ Walter

Sie haben nur Ihren Versicherer und nicht Ross und Reiter genannt.

Natürlich können Sie bei der Debeka eine Anwartschaft abschließen, doch diese hat Optionstarife kombiniert mit Zusatztarifen, allerdings auch alles wieder bis zu einem bestimmten Lebensalter beschränkt. Dasselbe gibt es übrigens auch bei der DKV als SD9O oder SM9O (O wie Option) bzw. ohne Zusatzversichung OT. Wenn Sie noch jung genug sind, sollten Sie dies in Betracht ziehen, allemal billiger als die Anwartschaft. Die Debeka macht übrigens auch kleine Anwartschaften.

Nun zu Ihrem Tarif VH: Das ist ein Einsteigertarif für Jungärzte - da können Sie nicht mit den großen Altersrücklagen rechnen. Vergleichen Sie nicht Prozente oder Erhöhungsbeiträge, sondern absolute Beiträge.
Wenn jetzt zu wenig Altersrücklagen gebildet wurden, können Sie auch die PKV wechseln, Sie müssen nur die Gesundheitsprüfung überleben.

Und Sie müssen sich die Frage stellen, ob Sie wieder in die PKV rein wollen.

Zum Thema DKV oder Debeka kann man sich die Finger wund schreiben - jede hat ihre Vorteile. In der Zusatzversicherung würde ich eher zur DKV tendieren, da die Debeka einiges schlichtweg nicht anbietet, v.a. im ambulanten Bereich für dauerhaft GKV-Pflichtversicherte, die dennoch Privatpatient sein wollen. Doch das dürfte für Sie als Arzt eh egal sein.

In der Vollversicherung hat die DKV ganz im Gegensatz zur Debeka ein durch Zukäufe (Züricher Versicherung/Globale) und Gruppentarife m.M. nach ziemlich verkorkstes Tarifgebäude. Aus dem VH kommen Sie in die neuen Toptarife nur mit einer Gesundheitsprüfung rein, da diese Mehrleistungen enthalten. Doch die Neutarife steigen bis auf den Vollmed M2 v.a. für Männer in den 30igern nächstes Jahr mit ca. 20% auch ziemlich stark an, ist allerdings nichts im Vergleich zum VH. Der M2 wäre vielleicht eine Wechselmöglichkeit. Aber meine Hand würde ich für die Beitragsstabilität durch die gesetzlichen Vorgaben bis Ende 2009 bei keiner Versicherung ins Feuer legen.
Bei der Debeka wirds auch teurer, aber nicht so rabiat, dies liegt eher nur an den Folgen des Antidiskriminierungsgesetzes, als an Vorkehrungen für den 1.1. 2009.

Auf jeden Fall sollten Sie bei welcher Versicherung auch immer keinen Tarif mehr wählen, auf dem etwas von "jung", "Einsteiger" oder "Neue Länder" steht. Das ist die Garantie für zu geringe Altersrücklagen, die Sie irgendwann nachzahlen müssen. Bei der Debeka wäre z.B. der PN-Tarif sehr solide, aber sicherlich nicht sehr billig. Einziger Nachteil der Debeka ist die teils nicht vorhandene oder adäquat versicherbare Hilfsmittel- und Kurabsicherung. Je nach dauerhafter Rentenversicherungspflicht kann man auf die Kur- und Rehaabsicherung teils verzichten. Ob Ihnen die Hilfsmittel reichen, können Sie als Arzt selbst entscheiden.

Natürlich wirkt sich jede Leistungseinschränkung sehr positiv auf den Beitrag aus, was man z.B. an der Halleschen und der HUK sieht. Bei der Halleschen gibt es dann noch ein strenges Leistungsmanagement und schon erreicht man bis dato eine sehr gute Beitragsstabilität.

Re: Wann MUSS man zurück in die GKV?

Walter @, Samstag, 01.12.2007, 15:46 (vor 6207 Tagen) @ Thomas

Da bekomme ich doch letzte Woche einen Anruf von der GKV. OK, ich nähme ja eine Beschäftigung im ÖD mit 42 Wochenstunden an, ob ich bei der GKV beitragspflichtig würde hänge aber davon ab, ob ich im noch immer bestehenden Geschäftsführerverhältnis Angestellte habe, ob ich aus den Beitragsanteilen einen höheren Gewinn als das Gehalt im ÖD erzielen würde und wieviele Stunden ich arbeite. Dies ist nun, im Gegensatz zu den bisher in diesem Threat genannten Kriterien ein Drei-Säulen-Modell. Hier wurde bislang nur die Arbeitszeit als alleiniges Kriterium genannt? Wer hat nun recht?

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