Re: Zahnzusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 20.03.2007, 18:42 (vor 6459 Tagen) @ Maria

Es gibt einen einigermaßen brauchbaren Test der Stiftung Finanztest, in dem alle Tarife getestet sind. Die ARAG ist dort seltsamerweise nur die zweite, während die Barmenia angeblich mehr erstattet. Dies kann man aus den Bedingungen nicht erschließen, außer man wäre wirklich als klassischer Privatpatient zum Zahnarzt gegangen.

Und hier zu Ihrem Problem: Die ARAG verlangt, dass alles, was die Kasse zahlt, auch gemacht wird. Was heißt das?
Es gibt für Kassenpatienten eine andere Gebührenordnung als für Privataptienten. Die eine heißt BEMA (für GKV), die andere GOZ (PKV). Jetzt gibt es Leistungen, für die die GKV im BEMA keine Vergütung vorsieht oder nur pauschale Festzuschüsse. Diese werden dann immer privat nach GOZ abgerechnet, minus Zuschüsse aus dem BEMA.

Bei Leistungen, die die GKV mit dem BEMA voll erstattet, zahlt die ARAG nur die Selbstbeteiligung von 40%, da ja die GKV im Standardfall ja nur 60% des BEMA zahlt bei Zahnersatzleistungen!

Wenn Sie jetzt also zum Zahnarzt gehen und sich komplett privat nach der teuren GOZ behandeln lassen, müssten Sie die Rechnung zuerst an Ihre GKV schicken, um dann im Kostenerstattungsverfahren deren Anteil zu bekommen. Hierbei würden die Gebührenposten nach der privaten GOZ in die BEMA umgerechnet, wenn es ein Äquivalent gibt. Dann zahlt die GKV aber meist nur ca. 20 bis 25%! Das würde zu teuer, da müsste der Tarif noch teurer werden. Deshalb verbietet die ARAG diesen Tarif auch für GKV-Versicherte, die das Kostenerstattungsverfahren nutzen!

Dieses nutzen Sie grundsätzlich nicht, wenn Sie Ihre Chipkarte vorzeigen und dem Zahnarzt sagen, dass er alles, was geht darüber abrechnen soll, und nur das, was die Kasse nicht zahlt, auf die Privatrechnung draufschreiben soll.

Das Kostenerstattungsverfahren war bisher nur interessant für Patienten, die v.a. im ambulanten Bereich beim Facharzt Privatpatient sein wollten, da man immer für den ganzen ambulanten Bereich inkl. Zahn die Kostenerstattung wählen musste. Da man dann aber auf 60 bis 80% der Rechnung sitzen bleibt, muss man eine Restkostenversicherung abschließen und diese kostet z.B. für Frauen mittleren Alters ca. 130 bis 150 Euro im Monat.

Nun ist es aber mit der Gesundheitsreform ab 1.4. möglich, zu sagen, ich will zwar zum Hausarzt mit der Chipkarte, aber zum Zahnarzt als Privatpatient. Deshalb muss die ARAG hier einen Riegel vorschieben, da sie auch Zahnbehandlung zahlt, was z.B. die Barmenia so nicht tut. D.h. die ARAG zahlt Ihnen auch die professionelle Zahnreinigung. Wenn jetzt aber der Zahnarzt auch das Nachschauen in den Mund privat abrechnet, dann würde das ca. 35 Euro kosten, davon zahlt die GKV aber nur ca. 14 Eur abzüglich 10 Euro Praxisgebühr, also 4 Euro! Wenn die ARAG fürs Reingucken in den Hals auch noch 31 Euro zahlen müsste, dann können Sie sich ausmalen, wie teuer der Tarif wäre!

Bei den Tarifen der Konkurrenz sind Sie hier dagegen frei, die zahlen Ihnen dann aber nur maximal 50% der Privatrechnung oder schließen die Zahnbehandlung aus und zahlen wirklich nur Zahnersatz.

Zum Schluss: Sie müssen bei einer Zahnersatzversicherung (die ARAG ist eher eine Zahnversicherung) immer bedenken, dass Sie auch monatlich 20 Euro auf einem Sparbuch anlegen können, v.a. wenn Sie gesunde Zaähne haben. Haben Sie öfters Probleme, macht eine solche Versicherung Sinn, doch nur, wenn jetzt schon alles austherapiert ist. D.h. alles, was Ihnen jemals ein Zahnarzt empfohlen hat zu machen außer Vorsogerbehandlung, müssen Sie bei der Antragstellung angeben: Dies wird entweder ausgeschlossen oder Sie werden abgelehnt. Verschweigen Sie es, dann verlangt die PKV in den ersten 5 Jahren immer Akteneinsicht bei der GKV und allen Zahnärzten bei allen größeren Behandlungen, die Vorerkrankung fliegt auf, man kündigt und alle Beiträge sind futsch.

Da die ARAG wegen des hohen Leistungsniveaus sehr genau nachfragt im Antrag, ist die Gefahr einer Ablehnung auch sehr groß. Es gibt aber Tarife, die fragen z.B. nur nach nicht ersetzten Zähnen und nicht ob irgendeine Behandlung angeraten wurde usw.

Sie sehen, ohne Ihrer Zahnkrankengeschichte, die wirklich nichts im Netz zu suchen hat und die genauen Fragen im Antrag, kann man auch keine abschließende Empfehlung geben.


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