Ohne Krankenkasse (Private Krankenversicherungen)

Uschi Wiedmann @, Freitag, 30.03.2007, 08:54 (vor 6450 Tagen)

Ich bin 58 Jahre alt und war 35 Jahre in der geseztlichen Krankenversicherung. Durch rückständige Beiträge wurde mir gekündigt ( Ehemann Insolvenz ) Bin seit ca. 1 Jahr ohne Krankenkasse.

Kann ich durch das neue Gesetz wieder in die gesetzliche Krankenkasse eintreten?

Re: Ohne Krankenkasse

Torsten, Freitag, 30.03.2007, 14:51 (vor 6450 Tagen) @ Uschi Wiedmann

Durch die Gesundheitsreform besteht ab 01.04.07 Verischerungs-
pflicht für Nichtversicherte. Wenden Sie sich an ide Kasse,wo Sie zuletzt versichert waren. Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Mitgliedschaft zum 01.04.07. Alles weitere ergibt sich dann.(genaues Verfahren scheint noch nicht 100%ig geklärt zu sein, da gesetz sehr kurzfristig verabschiedet wurde)

Viel Glück

Re: Ohne Krankenkasse

Besucher, Freitag, 30.03.2007, 15:32 (vor 6450 Tagen) @ Uschi Wiedmann

@ Uschi Wiedmann:

Hmmm, da Sie die Kündigung auf die Insolvenz des Ehemannes beziehen - folgt daraus die Frage, ob es denn wirklich eine eigene Mitgliedschaft war, die Ihnen da gekündigt wurde? Oder ob Sie "nur" über Ihren Ehemann familienversichert waren - und vielmehr seine Mitgliedschaft (z. B. wegen Nichtzahlung der Beiträge) gekündigt wurde?

Hatten Sie eine eigene Mitgliedschaft - müssen Sie jetzt zu ihrer letzten Krankenkasse (oder zu deren Nachfolger - falls es diese Kasse inzwischen so nicht mehr gibt) marschieren und werden dort wieder versichert. War es nur eine Familienversicherung und liegen die Voraussetzungen für eine solche noch immer vor - sollte stattdessen Ihr Mann (so er derzeit ebenfalls nicht versichert ist) sich bei seiner letzten Kasse melden.

Es sei denn Sie (oder eben Ihr Mann) gehören zu einem der Personenkreise, die anderweitig krankheitskostenmäßig abgesichert sind (Bezieher von Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Rente o.ä.) - oder zu einem der Personenkreise, die nun der PKV zugeordnet werden (z. B. Selbständige).

Übrigens: Wenn Sie durch diese neue Regelung pflichtig werden - sollten Sie sich wirklich bald bei der zuständigen Kasse melden. Denn die fälligen Beiträge werden auch bei späterem Melden bereits ab 01.04.2007 berechnet und eingezogen!

Freundliche Grüße

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