Re: Beitrag (Gesetzliche Krankenkassen)
den zukünftigen beitrag kann nur die krankenkase errechnen, da es auf das letzte gehalt, die höhe der abfindung sowie die anzahl der jahre, die man bei dem unternehmen beschäftigt war, ankommt. dabei ist es unerheblich, ob familienangehörige familienversichert sind. mehr als den höchstbeitrag wird die k.kasse auf keinen fall fordern; eher weniger
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ppes,
10.08.2008, 20:15
- Re: Beitrag - egal, 11.08.2008, 06:42