Beitrag (Gesetzliche Krankenkassen)

ppes, Sonntag, 10.08.2008, 20:15 (vor 5954 Tagen)

Ich bin derzeit berufstätig und als freiwillig Versicherter bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Meine Ehefrau und Kinder sind beitragsfrei mitversichert, da beide nicht erwerbstätig. Lediglich meine Ehefrau hat einen 400-Euro-Job. Ich scheide nun zum 31.12.2008 aus dem Unternehmen aus mit Zahlung einer Abfindung im Januar 2009.
Eine weitere Erwerbstätigkeit meinerseits ist nicht geplant. Ausserdem ist mit einem 12-monatigen Ruhenszeitraum bei der Agentur für Arbeit zu rechnen.Bisher habe ich den Höchstbeitrag gezahlt. Welche Krankenkassenbeiträge müssen ab 1.1.2009 aufgewendet werden einschießlich der Mitversicherung meiner Familie (Ehefrau und Kinder). ????

Re: Beitrag

egal, Montag, 11.08.2008, 06:42 (vor 5953 Tagen) @ ppes

den zukünftigen beitrag kann nur die krankenkase errechnen, da es auf das letzte gehalt, die höhe der abfindung sowie die anzahl der jahre, die man bei dem unternehmen beschäftigt war, ankommt. dabei ist es unerheblich, ob familienangehörige familienversichert sind. mehr als den höchstbeitrag wird die k.kasse auf keinen fall fordern; eher weniger

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