Re: Wie kann ich in der gesetzlichen KV bleiben (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 09.04.2007, 01:36 (vor 6440 Tagen) @ Kiki

Erst einmal mein herzliches Beileid!

Die letzte PKV muss Sie nehmen und zwar ohne Ausschlüsse usw. und dies spätestens ab dem 1.7.2006, dann aber im Standardtarif. Denn Sie sind als "Selbständige" der PKV zuzuordnen. Sprechen Sie mit Ihrer alten PKV darüber. Versuchen Sie mit der GKV auszuhandeln, dass Sie bis zum 1.7. dort bleiben können, denn rechtlich gilt ja seit 1.4. die Pflicht zur Krankenversicherung. Die ist aber wegen der verschobenen Fristen für die PKV noch nicht ganz durchführbar.

Sie sind leider Opfer der im neuen Rechtszusammenhang nicht ganz nachzuvollziehenden Regelung des alten Gesetzes, dass man auf einer Familienversicherung erst nach 12 Monaten eine freiwillige Versicherung aufbauen kann. Diese Altregelung wurde leider beibehalten, obwohl der Kontrahierungszwang in der PKV erst ab 1.7.2006 gilt und der Basistarif erst ab 1.1.2009 zur Verfügung steht.

Der Standardtarif hat seine Tücken, da die Ärzte u.U. mehr als den 1,7fachen Steigerungssatz abrechnen können. Man muss deshalb vor jeder Behandlung dies angeben und auf jedem privatärztlichen Behandlungsvertrag handschriftlich die Begrenzung auf die Sätze des Standardtarifs hinweisen. Es gilt ab 1.4. eine Behandlungspflicht, d.h. die Ärzte können Sie nicht mehr abweisen. Leider ist die Behandlungspflicht noch nicht strafbewährt, d.h. erst ab Beginn des Basistarifs werden alle Kassenärzte per Vertrag gezwungen sein, auch PKV-Patienten zum niedrigeren Steigerungssatz zu behandeln. Sie werden dann ab 2009 automatisch in den Basistarif der PKV überführt.

Einzige Lösung des PKV-Dilemmas: Nehmen Sie einen GKV-versicherungspflichtigen Job mit mindestens 401 Euro Einkommen im Monat an.


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