Wie kann ich in der gesetzlichen KV bleiben (Private Krankenversicherungen)

Kiki @, Sonntag, 08.04.2007, 19:47 (vor 6440 Tagen)

Mein Mann war 15 Jahre lang selbständig und privat versichert. Seit Oktober letzten Jahres war mein Mann dann (bei weiterer Tätigkeit als freier Journalist) über die KSK pflichtversichert und auch seit Oktober wieder in der gesetzlichen KV. Meine Tochter und ich waren bei ihm familienmitversichert.

Jetzt ist mein Mann vor fünf Wochen verstorben. Die GKV sagt, dass ich in die private zurückmuss. 1. möchte ich aber gerne in dieser GKV bleiben, zum 2. würde ich zwar für mich, aber für meine Tochter nur mit Ausschlüssen eine private KV bekommen. Gibt es irgend einen Weg. Was ist, wenn ich mich arbeitslos melde. Habe keine Festanstellung, aber Mieteinnahmen. Mir geht es auch nicht primär ums Geld, sondern ich will einfach in der GKV bleiben.

Gruß

Re: Wie kann ich in der gesetzlichen KV bleiben

Thomas, Montag, 09.04.2007, 01:36 (vor 6440 Tagen) @ Kiki

Erst einmal mein herzliches Beileid!

Die letzte PKV muss Sie nehmen und zwar ohne Ausschlüsse usw. und dies spätestens ab dem 1.7.2006, dann aber im Standardtarif. Denn Sie sind als "Selbständige" der PKV zuzuordnen. Sprechen Sie mit Ihrer alten PKV darüber. Versuchen Sie mit der GKV auszuhandeln, dass Sie bis zum 1.7. dort bleiben können, denn rechtlich gilt ja seit 1.4. die Pflicht zur Krankenversicherung. Die ist aber wegen der verschobenen Fristen für die PKV noch nicht ganz durchführbar.

Sie sind leider Opfer der im neuen Rechtszusammenhang nicht ganz nachzuvollziehenden Regelung des alten Gesetzes, dass man auf einer Familienversicherung erst nach 12 Monaten eine freiwillige Versicherung aufbauen kann. Diese Altregelung wurde leider beibehalten, obwohl der Kontrahierungszwang in der PKV erst ab 1.7.2006 gilt und der Basistarif erst ab 1.1.2009 zur Verfügung steht.

Der Standardtarif hat seine Tücken, da die Ärzte u.U. mehr als den 1,7fachen Steigerungssatz abrechnen können. Man muss deshalb vor jeder Behandlung dies angeben und auf jedem privatärztlichen Behandlungsvertrag handschriftlich die Begrenzung auf die Sätze des Standardtarifs hinweisen. Es gilt ab 1.4. eine Behandlungspflicht, d.h. die Ärzte können Sie nicht mehr abweisen. Leider ist die Behandlungspflicht noch nicht strafbewährt, d.h. erst ab Beginn des Basistarifs werden alle Kassenärzte per Vertrag gezwungen sein, auch PKV-Patienten zum niedrigeren Steigerungssatz zu behandeln. Sie werden dann ab 2009 automatisch in den Basistarif der PKV überführt.

Einzige Lösung des PKV-Dilemmas: Nehmen Sie einen GKV-versicherungspflichtigen Job mit mindestens 401 Euro Einkommen im Monat an.

Re: Wie kann ich in der gesetzlichen KV bleiben

Chris, Montag, 09.04.2007, 19:52 (vor 6439 Tagen) @ Thomas

Hallo,

kurze Frage, habe die ca. 60 Seiten zu § 5 (1) Nr. 13 SGB V noch nicht ganz studiert, aber bleibt in diesem Falle nicht die GKV (letzte Versicherung, Art der Versicherung Pflicht-, Frw- oder Familienversicherung egal) kraft Gesetz zuständig?

Ich würde mich erstmal an die GKV wenden und auf diesen Paragraphen ansprechen.

LG

Chris

Re: Wie kann ich in der gesetzlichen KV bleiben

Thomas, Montag, 09.04.2007, 20:13 (vor 6439 Tagen) @ Chris

Durch diese blöde zeitliche Lücke zwischen Beginn der Versicherungspflicht in der GKV (1.4.) und in der PKV (1.7.) bleibt die GKV zuständig, kann sich aber ab 1.7. drücken!

Re: Wie kann ich in der gesetzlichen KV bleiben

Chris, Dienstag, 10.04.2007, 05:14 (vor 6439 Tagen) @ Thomas

@Thomas
Dankeschön.
Aber da sie ja in der GKV bleiben möchte, müsste doch wieder einmal alles gut sein...

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