fristlose Kündigung der PKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
heute hatte ich von meiner PKV versichert seit 01.01.2006 ein Schreiben im Briefkasten, dass die Kündfigung mit Zustellung dieses Schreibens wirksam wird. Die Begründung lieg darin, dass ich die Anzeigepflicht verletzt haben soll (lt. Schreiben wortlaut wegen Rückenbeschwerden die angeblich vor Vertragsabschluss bestanden), mehr nicht.
Da ich bereits seit 2000 bei einer anderen PKV versichert war wurde auch der Antrag mit einem Versicherungsvertreter ausgefüllt. kleine Vorerkrankungen lagen über 5 Jahr her aber keine bezüglich Rücken Banscheibe etc.
Das einzige was ich mir zuschulden kommen lies, war aufgrund von Stechen im Rücken und halsbereich (beruflich ständig im PKW unterwegs) Anfang Feb 2006 deswegen ein Besuch bei einem Heilpraktiker der per Akkupuntur dieses in den Griff bekam. Derzeit wieder alle o.k.
Eine Vorab tel. Rückinfo bei der PKV zwecks übernahme der Kosten Heilpraktiker wurden tel. zugestimmt da es vertraglich mit 30 Behandlung pro Jahr inkl. war und die Anzahl der Behandlungen im Versicherungsjahr darunter lagen.
Jetzt nach einreichen der Gesamtrechnung für das Jahr 2006 wurden bis auf die Rechnung Heilpraktiker alles beglichen. Nachdem zwischenzeitlich der Heilpraktiker von der PKV über die Symtome und Behandlung befragt wurde kam nach der 6 wöchigen Prüfung diese Kündigung.
Somit stehe ich ab morgen ohne Krankenversicherungsschutz da.
Wer kann mir kurzfristig helfen bzw. Tips geben.
Re: fristlose Kündigung der PKV
Ist Dir bewußt, daß durch die Gesundheitsreform für jetzt Unversicherte, zuletzt PKV-Versicherte, der Weg in den sogenannten Basistarif offensteht ? Mit Annahmezwang für die PKV ? Ab Juli 2007.
Re: fristlose Kündigung der PKV
Bereits ab 1. Juli 2007 muss die PKV als Übergang zum Basistarif ihren Standardtarif für alle bisher nicht versicherten Rückkehrer anbieten. Für Standard- und Basistarif gelten dabei die gleichen Bedingungen. Wer ab dem 1. Juli 2007 im PKV-Standardtarif versichert ist, wechselt zum 1. Januar 2009 automatisch in den dann geltenden Basistarif.
Freiwillig gesetzlich Versicherte können ab 1. Januar 2009 innerhalb einer Frist von sechs Monaten in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung wechseln. Voraussetzung: Ihr Verdienst lag drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze.
Die Beiträge zum Standard- und Basistarif dürfen nach dem 1. Juli 2007 höchstens so teuer sein wie der durchschnittliche Höchstbeitrag in der GKV (Stand April 2007: rund 500 Euro). Ist das für den Versicherten nachweislich zu teuer, wird der Beitrag halbiert. Kann sich ein Versicherter auch das nicht leisten, zahlt das Sozialamt einen Zuschuss.
Re: fristlose Kündigung der PKV
Genauso ist es.
Das hat sich wahrscheinlich bei dem übereifrigen PKV-Sachbearbeiter noch nicht herumgesprochen, da es finanziell für eine PKV auf Dauer wenig lukrativ ist, einen PKV-Vollversicherten - sei er auch etwas kränkelnd wie Sie - in den zu subventionierenden Standard- bzw. Basistarif zu befördern.
Verlangen Sie zuerst einmal schriftlich die Wiederaufnahme ab 1.7. In der Zwischenzeit würde ich allerdings versuchen mittels eines Fachanwalts in den bisherigen Tarif zurückzukehren. Übrigens: Im Standard- wie Basistarif sind Heilpraktikerleistungen nicht erstattungsfähig, d.h. es geht dann ab zum Orthopäden!
Bitte weisen Sie immer vor Behandlungsbeginn auf den Standardtarif hin und die Tatsache, dass durch die Gesundheitsreform jeder Arzt mit Kassenzulassung zu den verringerten Sätzen dieses Tarifs behandeln muss.