Re: PKV Eintritt (Private Krankenversicherungen)
Nur zur Anmerkung: Sie dürfen nicht im Ansatz jetzt schon schwanger sein, da man Sie dann aus dem gewählten PKV Tarif rauswirft und im Standardtarif der PKV mit all seinen Nachteilen notversichert.
Wenn Sie allerdings jetzt entfernt davon sind, schwanger zu sein, und dies erst nach Beginn Ihrer PKV-Mitgliedschaft planen, dann zahlt natürlich jede PKV. Sie müssen allerdings Ihr Kind dann gegen extra-Betrag privat oder gesetzlich versichern, außer ein Ehemann in der GKV verdient mehr als die Beitragsbemessungsgrenze und/oder Sie verdienen weniger. Nur dann kann das Kind kostenfrei in die GKV des Ehemannes.
Auch muss während des Mutterschutzes Ihr Beitrag an die PKV weitergezahlt werden. Allerdings gibt es spezielle PKV-Tarife, die hier Sonderleistungen vorsehen, so dass die Beiträge praktisch ersetzt werden. Dies ist aber nur bei den teureren Tarifen der Fall.
Übrigens: Sie werden - wenn Sie einen guten Versicherungsschutz in der PKV und keinen Einsteigertarif wählen, besser abgesichert sein, als in der GKV, aber einige Leistungen der GKV sind in der PKV meist nicht versichert und auch schlichtweg nicht versicherbar, so z.B. Mütterkuren, Haushaltshilfen, Geburtsvorbereitungskurse, Krankengeld bei Krankheit des Kindes wegen Pflege durch Eltern, Hebammen nach der Geburt als Beraterinnen in Kindespflegefragen, teilweise Überwachungsmonitore für Säuglinge (Bitte auf den sogenannten Hilfsmittelkatalog achten, der bei billigen PKV Tarifen nur fünf Zeilen lang ist und bei der GKV ein Buch umfasst!)
Vergessen Sie nicht als Selbständige einen Kurtarif bzw. einen Volltarif mit Kurleistung abzuschließen, da Reha bei Ihnen nicht von der Rentenversicherung bezahlt wird, da Sie ja dort nicht mehr versichert sind.
Wenn Sie wieder angestellt und dann unter 55 Jahre alt sind, dann müssen Sie sogar - egal wieviel Sie verdienen - die ersten drei Jahre in die GKV und dürfen dann auch dort auf Dauer bleiben. Diese Versicherungspflicht beendet übrigens automatisch den PKV-Vertrag, wenn Sie dies innerhalb der ersten beiden Monaten nach Eintreten der GKV-Pflicht der PKV mitteilen. Verschläft man diese Frist - ist schon oft passiert -, muss man dann bis zum regulären nächsten Kündigungstermin doppelt zahlen!
Sind Sie dann allerdings über 55 Jahre alt, kommen Sie nicht mehr in die GKV zurück!
gesamter Thread:
- PKV Eintritt -
gruebchen,
30.05.2007, 20:08
- Re: PKV Eintritt -
Thomas,
31.05.2007, 01:58
- Re: PKV Eintritt - bernd v., 31.05.2007, 07:27
- Re: PKV Eintritt -
Thomas,
31.05.2007, 01:58