Datenschutzskandal bei der DAK. (Gesetzliche Krankenkassen)
und wieder mal meine "Lieblingskasse" wie lange schaut das Gesundheitsministerium noch zu?
"Report Mainz" über Praktiken bei der DAK
Illegale Weitergabe sensibler Patientendaten?
Ein Gesundheitsberatungsprogramm der Krankenkasse DAK für chronisch Kranke ist in die Kritik geraten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bemängelte die Weitergabe vertraulicher Krankeninformationen an eine private Firma. Gegenüber dem ARD-Magazin "Report Mainz" sagte Schaar: "Dafür gibt es aus meiner Sicht keine Rechtsgrundlage." Deshalb sei die Datenweitergabe in diesem Fall seiner Einschätzung nach illegal.
Die DAK übertrug 200.000 Datensätze mit vertraulichen Gesundheitsinformationen an die Privatfirma Healthways, die im Auftrag der Kasse chronisch kranke Patienten kontaktiert.
Die Beratung von 40.000 Patienten aus Bayern und Baden-Württemberg erfolgt von einem Call-Center bei Berlin aus. Krankenschwestern und Pfleger, keine Ärzte, beraten die Versicherten nach amerikanischem Vorbild per Telefon. Ziel sei es, eine bessere Lebensführung der Krankenkassenmitglieder zu erreichen, um langfristig Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und damit Kosten zu sparen.
DAK weist Vorwürfe zurück
Die DAK sieht in ihrem Vorgehen keine datenschutzrechlichten Probleme, spricht von zulässiger "Datenverarbeitung im Auftrag". Dieser Argumentation widersprach der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar: "Hier geht es ja um sehr viel mehr. Es geht um die Beeinflussung des Verhaltens der Versicherten und das ist keine Datenverarbeitung im Auftrag, das ist Übermittlung höchst persönlicher Daten."
Weitergabe ohne Einwilligung der Betroffenen?
Zudem wies die DAK Vorwürfe der unautorisierten Weitergabe der Daten zurück. Die Kassenmitglieder hätten ihre Teilnahme schriftlich erklärt und damit der Nutzung ihrer Daten zur Programmumsetzung zugestimmt. Der Geschäftsführer von Healthways International, Michael Klein, bestätigte dagegen im Interview mit "Report Mainz", umfassende Patientendaten auch ohne Einverständniserklärung der Patienten von der DAK erhalten zu haben.
"Wir bekommen von der DAK Krankenhausdaten, Arzneimitteldaten und die Diagnose", erläuterte Klein.
Zweifel auch bei der Aufsichtsbehörde
Auch die Aufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt, äußerte auf Nachfrage von "Report Mainz" Zweifel an der Rechtmäßigkeit des DAK-Programms. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es: "Das Bundesversicherungsamt prüft zur Zeit noch, ob für die Maßnahmen, um die es hier geht, überhaupt ein Privatunternehmen eingeschaltet werden kann."