Re: Wie Kind versichern? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Donnerstag, 14.06.2007, 01:08 (vor 6378 Tagen) @ guiman

Ihr Kind ist dann sofort familienversichert, und wenn Sie die Frist von 2 Monaten zur Meldung dieser Änderung bei Ihrer PKV einhalten, dann wird die PKV rückwirkend zu dem Termin beendet, an dem die GKV-Pflicht und die Familienversicherung begann.

Wenn Sie die Frist "verpennen", dann gilt die in Ihrem Vertrag festgelegte Kündigungsfrist bzw. die Mindestvertragslaufzeit.

D.h., wer Fristen einhält, hat kein Problem, wer die Fristen verschläft, darf viel zahlen. Meistens werden übrigens Fristversäumnisse durch Schlampereien beim Arbeitgeber verursacht, da dieser gern vergisst, den Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass er wegen gestiegener Pflichtgrenze o.a. nun pflichtversichert ist. Sollte dies dem Arbeitgeber passieren, muss er die Doppeltversicherung, die dann übrigens nicht nur Ihr Kind, sondern auch Sie träfe, bezahlen!


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