Wie Kind versichern? (Private Krankenversicherungen)

guiman, Mittwoch, 13.06.2007, 15:01 (vor 6378 Tagen)

Hallo liebes Forum.
Nächsten Monat erwarten wir unser erstes Kind. Da ich ein höheres Gehalt als meine Frau beziehe und privat versichert bin, muss unser Kind entweder freiwillig bei einer gesetzlichen Versicherung oder privat versichert werden. Ich tendiere hier eher zu einer privaten Versicherung. Aber wie ist es, wenn mein Gehalt wieder unter die Bemessungsgrenze rutscht und ich mich wieder gesetzlich versichern möchte? Ist das Kind dann automatisch "Familienversichert" oder muss unser Kind dann in der privaten Versicherung verbleiben?
Wäre es vielleicht doch vorteilhafter unser Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern?
Vielen Dank im voraus!
guiman

Re: Wie Kind versichern?

Thomas, Donnerstag, 14.06.2007, 01:08 (vor 6378 Tagen) @ guiman

Ihr Kind ist dann sofort familienversichert, und wenn Sie die Frist von 2 Monaten zur Meldung dieser Änderung bei Ihrer PKV einhalten, dann wird die PKV rückwirkend zu dem Termin beendet, an dem die GKV-Pflicht und die Familienversicherung begann.

Wenn Sie die Frist "verpennen", dann gilt die in Ihrem Vertrag festgelegte Kündigungsfrist bzw. die Mindestvertragslaufzeit.

D.h., wer Fristen einhält, hat kein Problem, wer die Fristen verschläft, darf viel zahlen. Meistens werden übrigens Fristversäumnisse durch Schlampereien beim Arbeitgeber verursacht, da dieser gern vergisst, den Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass er wegen gestiegener Pflichtgrenze o.a. nun pflichtversichert ist. Sollte dies dem Arbeitgeber passieren, muss er die Doppeltversicherung, die dann übrigens nicht nur Ihr Kind, sondern auch Sie träfe, bezahlen!

Re: Wie Kind versichern?

guiman, Donnerstag, 14.06.2007, 14:50 (vor 6377 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank für die Antwort!
Zwei spezielle Fragen hätte ich aber noch:
1. Vorausgesetzt ich bleibe immer über der Versicherungspflichtgrenze und versichere mein Kind bei Geburt zunächst privat. Kann mein Kind dann später ohne weiteres gegen eigenen Beitrag zu einer gesetztlichen Krankenkasse wechseln? Für mich ist dieser Weg ja ausgeschlossen.
2. Wenn ich mein Kind von Geburt an gegen eigenen Beitrag in der Krankenversicherung meiner Frau gesetzlich versichere: Übernimmt mein Arbeitgeber dann auch die anteiligen Kosten an dieser Versicherung, obwohl ich selber bei einer privaten - also anderen - Versicherung versichert bin.
Viele Grüße
guiman

Re: Wie Kind versichern?

Thomas, Freitag, 15.06.2007, 02:13 (vor 6377 Tagen) @ guiman

zu 1.: Nein, außer bei Aufnahme einer Lehre oder Beginn des Studiums!

zu 2.:Ja, bis zur maximalen Höhe des durchschnittlichen Arbeitgeberbeitrags der GKV zusammen für Sie und Ihr Kind (egal ob GKV oder PKV!), jedoch maximal zur Hälfte der Gesamtbeiträge Vater+Kind. Was darüber liegt, müssen Sie zu 100% selbst zahlen!

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