Re: vorher selbständig, nun angestellt - was nun? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 16.06.2007, 11:51 (vor 6375 Tagen) @ Thomas

Es gilt Versicherungspflicht in der GKV, egal wie viel Sie verdienen, weshalb Sie ein sofortiges Kündigungsrecht bei der PKV haben. Aufpassen: Frist für rückwirkende Kündigung einhalten, sonst sind Sie an die Mindestvertragslaufzeit gebunden.
Lassen Sie sich einfach von Ihrer neuen GKV beraten!


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