Re: Einkommen zur Beitragsbemessungsgrenze (Private Krankenversicherungen)

Geoffrey, Donnerstag, 21.06.2007, 19:31 (vor 6367 Tagen) @ Jörg

Arbeitsentgelt-steuerfreies Entgelt-Entgelt aufgrund des Familienstandes-unregelmäßiges Entgelt=regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt

--> Theoretisch kann man mehr als 10000 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und bleibt weiterhin Pflichtmitglied

--> Eine jede Beschäftigung zählt für sich


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