Einkommen zur Beitragsbemessungsgrenze (Private Krankenversicherungen)
Hallo, um in die PKV zu wechseln muss das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Das ist mir klar. Aber welches Einkommen? Werden eventuell unterschiedliche Einkommen verschiedener Arbeitgeber zusammengezählt? Was ist mit Zinsen oder anderen Einkunftsarten? Vielen Dank für einen Hinweis.
Re: Einkommen zur Beitragsbemessungsgrenze
Arbeitsentgelt-steuerfreies Entgelt-Entgelt aufgrund des Familienstandes-unregelmäßiges Entgelt=regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
--> Theoretisch kann man mehr als 10000 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und bleibt weiterhin Pflichtmitglied
--> Eine jede Beschäftigung zählt für sich
Re: Einkommen zur Beitragsbemessungsgrenze
Hallo Jörg,
nicht über der Beitragsbemessungsgrenze, sonder über der Verdienstgrenze. Seit 2003 ist das nicht mehr dasselbe. Welche Einkünfte hier berücksichtigt werden dürfen, kann mit einem kostenlosen Excel-Rechner auf folgender Seite (3.Bild) berechnet werden: http://www.pkv-selbstvergleich.de/Downloads/Downloads.htm
Gruß
Tommy