Einkommen zur Beitragsbemessungsgrenze (Private Krankenversicherungen)

Jörg @, Donnerstag, 21.06.2007, 09:35 (vor 6371 Tagen)

Hallo, um in die PKV zu wechseln muss das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Das ist mir klar. Aber welches Einkommen? Werden eventuell unterschiedliche Einkommen verschiedener Arbeitgeber zusammengezählt? Was ist mit Zinsen oder anderen Einkunftsarten? Vielen Dank für einen Hinweis.

Re: Einkommen zur Beitragsbemessungsgrenze

Geoffrey, Donnerstag, 21.06.2007, 19:31 (vor 6370 Tagen) @ Jörg

Arbeitsentgelt-steuerfreies Entgelt-Entgelt aufgrund des Familienstandes-unregelmäßiges Entgelt=regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt

--> Theoretisch kann man mehr als 10000 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und bleibt weiterhin Pflichtmitglied

--> Eine jede Beschäftigung zählt für sich

Re: Einkommen zur Beitragsbemessungsgrenze

Tommy, Mittwoch, 04.07.2007, 00:21 (vor 6358 Tagen) @ Jörg

Hallo Jörg,
nicht über der Beitragsbemessungsgrenze, sonder über der Verdienstgrenze. Seit 2003 ist das nicht mehr dasselbe. Welche Einkünfte hier berücksichtigt werden dürfen, kann mit einem kostenlosen Excel-Rechner auf folgender Seite (3.Bild) berechnet werden: http://www.pkv-selbstvergleich.de/Downloads/Downloads.htm

Gruß
Tommy

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