Re: Ehemann freiwillig GKV Ehefrau PKV Beitragsberechnung (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 10.07.2007, 02:21 (vor 6348 Tagen) @ Nico

Sozialgesetzbuch V, kurz SGB V

Sind beide Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, passiert nichts. Ansonsten gibt es etlich Szenarien, die sich je nach Einkommenshöhe und -unterschied zwischen den Partnern unterschiedlich auswirken. Da Sie wohl kaum hier Ihre Einkünfte inkl. Kapitalerträge ins Netz stellen wollen, lesen Sie bitte das Gesetz bzw. rufen Sie die Hotline vom Gesundheitsministerium an!


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