Rückkehr in GKV nach Beendigung freiberufl. Tätigkeit (Private Krankenversicherungen)

kp @, Mittwoch, 01.08.2007, 22:27 (vor 6326 Tagen)

Hallo Forum

ich bin derzeit als Freiberufler in der PKV versichert. Für meine 3 Kinder habe ich jeweils eine eigene Versicherung in der PKV. Meine Frau ist als Angestelle in der GKV.

Da ich zukünftig wieder als Angestellter arbeite (unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze), könnte ich doch wieder zurück in die GKV und meine Kinder kostenlos mitversichern, oder?

Zählt hierbei nur mein Einkommen, oder wird das meiner Frau hinzuaddiert (Dann sind wir über der Bemessungsgrenze)?

Weiterhin ist mir nicht klar, ob ich sofort im 1. Monat als Angestellter in die GKV wechseln kann, oder ob dazu erst ein Jahresgehalt abgewartet werden muss? Gibt es hierzu ein Sonderkündigungsrecht in der PKV?

Viele Dank
KP

Re: Rückkehr in GKV nach Beendigung freiberufl. Tätigkeit

Jon Dohnson, Donnerstag, 02.08.2007, 09:54 (vor 6325 Tagen) @ kp

Der Arbeitgeber hat bei Beginn der Beschäftigung zu beurteilen, ob Du pflichtig bist. Ist das der Fall kannst Du Deine PKV binnen 2 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht kündigen (§ 178h Abs. 2 Versichungsvertragsgesetz).

Kümmere Dich rechtzeitig um eine (neue) gesetzliche Krankenversicherung. Wenn Du länger als 18 Monate privat versichert warst, kannst Du Dir einfach eine Aussuchen.

Die Entgelte von Dir und Deiner Frau werden nicht addiert, die Kasse für die Familienversicherung Deiner Kinder kannst Du frei wählen.

Re: Rückkehr in GKV nach Beendigung freiberufl. Tätigkeit

Bräutigam @, Dienstag, 06.11.2007, 12:34 (vor 6229 Tagen) @ kp

Beim Wechsel von selbständig zu angestelltem Verhältnis sind Sie automatisch vom ersten Tag an versicherungspflichtig. Nach 3 Jahren mit real über der Beitragsbemessungsgrenze liegendem Gehalt können Sie sich dann auf Wunsch befreien lassen. Diese Regelung gilt seit dem 01.04.2007. Nachzulesen im SGB V. Einzige Ausnahme sind mal wieder die Beamten, die müssen keine 3 Jahre warten, wenn sie schon vorher darüber lagen.
Sie sind somit vom ersten Arbeitstag als "neuer" Angestellter GKV versichert!!! Gruß

Re: Rückkehr in GKV nach Beendigung freiberufl. Tätigkeit

Thomas, Dienstag, 06.11.2007, 22:22 (vor 6229 Tagen) @ Bräutigam

Achtung: Altersgrenze 55!
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