Rückkehr in GKV nach Beendigung freiberufl. Tätigkeit (Private Krankenversicherungen)
Hallo Forum
ich bin derzeit als Freiberufler in der PKV versichert. Für meine 3 Kinder habe ich jeweils eine eigene Versicherung in der PKV. Meine Frau ist als Angestelle in der GKV.
Da ich zukünftig wieder als Angestellter arbeite (unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze), könnte ich doch wieder zurück in die GKV und meine Kinder kostenlos mitversichern, oder?
Zählt hierbei nur mein Einkommen, oder wird das meiner Frau hinzuaddiert (Dann sind wir über der Bemessungsgrenze)?
Weiterhin ist mir nicht klar, ob ich sofort im 1. Monat als Angestellter in die GKV wechseln kann, oder ob dazu erst ein Jahresgehalt abgewartet werden muss? Gibt es hierzu ein Sonderkündigungsrecht in der PKV?
Viele Dank
KP
Re: Rückkehr in GKV nach Beendigung freiberufl. Tätigkeit
Der Arbeitgeber hat bei Beginn der Beschäftigung zu beurteilen, ob Du pflichtig bist. Ist das der Fall kannst Du Deine PKV binnen 2 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht kündigen (§ 178h Abs. 2 Versichungsvertragsgesetz).
Kümmere Dich rechtzeitig um eine (neue) gesetzliche Krankenversicherung. Wenn Du länger als 18 Monate privat versichert warst, kannst Du Dir einfach eine Aussuchen.
Die Entgelte von Dir und Deiner Frau werden nicht addiert, die Kasse für die Familienversicherung Deiner Kinder kannst Du frei wählen.
Re: Rückkehr in GKV nach Beendigung freiberufl. Tätigkeit
Beim Wechsel von selbständig zu angestelltem Verhältnis sind Sie automatisch vom ersten Tag an versicherungspflichtig. Nach 3 Jahren mit real über der Beitragsbemessungsgrenze liegendem Gehalt können Sie sich dann auf Wunsch befreien lassen. Diese Regelung gilt seit dem 01.04.2007. Nachzulesen im SGB V. Einzige Ausnahme sind mal wieder die Beamten, die müssen keine 3 Jahre warten, wenn sie schon vorher darüber lagen.
Sie sind somit vom ersten Arbeitstag als "neuer" Angestellter GKV versichert!!! Gruß
Re: Rückkehr in GKV nach Beendigung freiberufl. Tätigkeit
Achtung: Altersgrenze 55!
Drunter: Zwang zur GKV!
Drüber: Zwang zur PKV!