Re: Wechsel von der PKV zur GKV als Student (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 07.08.2007, 17:05 (vor 6320 Tagen) @ Vera

Wenn Sie sich noch nie in Ihrem Leben von der Versicherungspflicht als Studentin haben befreien lassen, dann tritt mit Vollzeitstudienbeginn Versicherungspflicht in der GKV ein.

Versicherungspflicht in der GKV ermöglicht die fristlose Kündigung der PKV ab Beginn der Versicherungspflicht und rückwirkend bis zu zwei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht. Wenn Sie diese zwei Monate verpassen, müssen Sie doppelt zahlen bis zum nächsten regulären PKV-Kündigungstarif, das können im schlimmsten Fall zwei bis drei Jahre sein!


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