Re: Klage wegen der 3 jähringen Pflichtversicherung bei GKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 07.10.2007, 00:04 (vor 6259 Tagen) @ Erik Theege

Ich würde diese Regelung nicht so verteufeln. Natürlich werden dadurch Versicherungsverläufe seit der Geburt unterbrochen bzw. um drei Jahre verkürzt: Dies ist ein großer Nachteil. Doch dafür gibt es Anwartschaften.

Sinn macht das ganze, da es bei einem Wechsel in ein Angestelltenverhältnis die Chance auf eine Rückkehr in die GKV gibt. Wer diese nicht nutzen will bzw. dies nicht als Chance (z.B. Single) ansieht, kann ja nach drei Jahren wechseln.
Ich kenne jedenfalls genug Fälle, in denen ehemalige Beamte (hier v.a. ehemalige Beamten auf Widerruf oder Zeit oder Soldaten) oder Selbständige bei einem Wechsel in das Angestelltenverhältnis viel gegeben hätten, in die GKV zurück zu können und sogar mit dem Arbeitgeber deshalb künstlich niedrige Einstiegsgehälter vereinbart haben, um die Familienversicherung oder später die KdR nutzen zu können.
Denn der PKV fehlt außerhalb des Beamtenbereichs (und hier macht dies der Staat und nicht die PKV!) jeglicher familien- oder rentenpolitische Ansatz, und dieses wird von den Betroffenen gewünscht, auch wenn es in vielen Fällen auf längere Sicht teuer erkauft wird.


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