Osttarif oder Volltarif bei Wechsel von GKV in PKV? (Private Krankenversicherungen)

Julia @, Dienstag, 04.09.2007, 09:48 (vor 6292 Tagen)

Hallo,
es wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Ich werde mich Ende September selbstständig machen und von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln. Ich habe einen Wirtschaftsberater, der mir zwei Tarife bei zwei unterschiedlichen Versicherern angeboten hat. Einmal den Osttarif beim Münchener Verein und einen Volltarif bei HanseMerkur. Der Osttarif ist günstiger und von den Leistungen besser. Nun habe ich aber, unter anderem in diesem Forum, gelesen, dass der Osttarif eigentlich seit Anfang des Jahres "abgeschafft" ist und ihn nur noch einige Krankenkassen anbieten. Meine Sorge ist nun, dass der Münchener Verein den Beitragssatz schnell angleichen wird und der günstigere Osttarif nur von kurzer Dauer ist. In dem Fall wäre es wohl günstiger, gleich den Volltarif bei HanseMerkur zu wählen. Kann mir jemand dazu einen Tipp geben? Vielen Dank. Julia

Re: Osttarif oder Volltarif bei Wechsel von GKV in PKV?

Thomas, Mittwoch, 05.09.2007, 00:06 (vor 6291 Tagen) @ Julia

Die Osttarife werden sicher steigen, ob dieser Osttarif bei Versicherung A aber teurer werden als der Volltarif bei Versicherung B, das kann Ihnen keiner sagen.

Bevor Sie in die PKV gehen, lassen Sie sich von Ihrem holden Finanzberater v.a. über die Leistungen Kur, Reha, Anschlussheilbehandlung, Hilfsmittel und Heilmittel aufklären. Die sind bei chronischen Erkrankungen wichtig und werden in der GKV bzw. der Deutschen Rentenversicherung gut bezahlt, fehlen aber in der PKV je nach Tarif(-zusammenstellung) teilweise bzw. ganz.

Da Sie bei einer drohenden Berufsunfähigkeit wohl trotz Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der Prozessfreudigkeit in diesem Versicherungssegment weiterarbeiten müssen, stellt Sie auch die Frage der rechtlichen Behandlung beim Krankentagegeld. Denn es hat schon sehr häufig den Fall gegeben, dass die BU-Versicherung sagt: da ist nichts mit Rente, die PKV sagt aber, man sei berufsunfähig und dann gibt"s kein Krankentagegeld. Da gibt es mittlerweile Lösungen, aber da sollten Sie dann auch den kompetenten Berater fragen.
Zum Krankentagegeld: Sie dürfen nur Ihren Gewinn versichern, nicht die laufenden Kosten! Ist perfide, aber Rechtslage! Deshalb sollten Sie vielleicht zusätzlich zu einem verminderten Krankentagegeld ein Krankenhaustagegeld in Betracht ziehen, da hier diese Restriktion und das Problem der angeblichen Berufsunfähigkeit nicht gilt!

Und noch eins: Sie wissen schon, dass Ihr Finanzberater gewisse Versicherungen wohl gar nicht anbietet, wie z.B. die Debeka oder die Huk, da es hier keine oder nur wenig Provisionen gibt. Die beiden sind zwar nicht das gelbe vom Ei für Selbständige, doch der Osttarif ist es auch nicht. Das lässt Schlimmes erwarten. Bitte lesen Sie unbedingt die Bedingungen selbst durch. Unter Bedingungen verstehen ich die MBKK und AVB und nicht irgendwelche Werbebroschüren mit Bildchen!

Ehrlich gesagt ist eine PKV für eine Frau, wenn die PKV bei den Bereichen Reha, Kur und Hilfsmittel etwas taugt, immer genauso teuer oder gar teurer als die GKV. Kann ja auch nicht anders sein, Leistung hat nun mal ihren Preis!

Also: Wenn Sie genug Geld für eine vernünftige PKV haben, dann wählen Sie einen vernünftigen Tarif. Wenn Ihnen als Selbständige finanziell am Anfang das Wasser am Halse steht, dann wählen Sie vielleicht einen Einsteigertarif mit Option der Höherversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Wählen Sie aber immer einen Tarif, der Kuren=Reha enthält oder mit einem sogenannten Kurtarif kombinierbar ist.

Re: Osttarif oder Volltarif bei Wechsel von GKV in PKV?

Julia, Mittwoch, 05.09.2007, 09:16 (vor 6291 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Sie hat mich auf jeden Fall dazu bewogen, mich nochmal kritischer damit auseinanderzusetzen.

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