Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
als nunmehr 39-jähriger Beamter (50% Beihilfe) war ich bis vor 3 Jahren in der freien Wirtschaft GKV versichert. Seit der Verbeamtung aber freiwillig weiterhin bei der GKV. Ich wurde als Anwärter bei der Debeka aus Risikogründen abgelehnt, muss aber jetzt nach der Anwartsschaft aufgenommen werden.
Sicher kann ich bei der PKV mit mehr Leistungen rechnen, vor allem bei der Zahnbehandlung.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich mit einem Wechsel langfristig Probleme bekomme (Beiträge, Leistungsablehnungen usw.)
Gibt es hier Beamte mit ähnlichen Erfahrungen die mir Tipps geben können?
Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll?
Thomas, Samstag, 15.09.2007, 01:08 (vor 6282 Tagen) @ Robert
Ich hoffe, Sie haben noch keinen (Probe-)Antrag bei der Debeka gestellt, denn dann können Sie gleich in der GKV bleiben.
Die Debeka ist sicherlich nicht zu Unrecht die größte DEutsche BEamten KrankenKAsse (=Debeka), sie hat nur leider alle für einen Schwerbehinderten wichtigen Leistungen (vernünftiger Hilfsmittelkatalog + Kur) in den Beihilfeergänzungstarif ausgelagert, für den kein Kontrahierungszwang gilt, d.h. dieser wird Ihnen immer verweigert!
Sollten Sie aber schon einen Antrag bei der Debeka gestellt haben, dann dürfen Sie bei keiner anderen PKV mehr den Kontrahierungszwang nutzen. Lügen hilft hier nichts, da der Vertrag auch Jahre später bei einem Abgleich der Daten noch gekündigt werden kann!
Sollten Sie dies noch nicht gemacht haben, steht Ihnen der Weg in die PKV offen. Sie müssen sich auf jeden Fall einen Versicherer suchen, der hohe Hilfsmittel- und Kurleistungen schon im unter Kontrahierungszwang stehenden Haupttarif hat und dies nicht alles wie die Debeka in den Beihilfeergänzungstarif auslagert! Hierzu hilft nur ein guter Berater oder die Anforderung der entsprechenden MBKK und AVB aller an der Öffnungsaktion teilnehmenden Unternehmen. Diese können Sie unter www.pkv.de abrufen!
Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll?
Martin, Dienstag, 04.12.2007, 21:49 (vor 6201 Tagen) @ Thomas
Ich hätte eine Frage zu der Aussage
"Ich hoffe, Sie haben noch keinen (Probe-)Antrag bei der Debeka gestellt, denn dann können Sie gleich in der GKV bleiben."
Gilt dies auch, wenn nur ein Antrag auf Zusatzversicherung (Wahlleistungen im KH, Anwartschaft) gestellt wurde ? Der Antrag wurde von mir (Beamter in BW) für meine Frau gestellt. Der Antrag wurde wegen angeborenen Hüftleiden abgelehnt. Kann ich trotzdem einen Antrag auf Vollversicherung (30 Prozent, da 70 % Beihilfe) bei einer anderen Vers. stellen ?
Danke für Eure Hilfe.
Gruß
Martin
Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll?
Thomas, Samstag, 15.09.2007, 01:23 (vor 6281 Tagen) @ Robert
Ich hoffe, Sie haben noch keinen (Probe-)Antrag bei der Debeka gestellt, denn dann können Sie gleich in der GKV bleiben.
Die Debeka ist sicherlich nicht zu Unrecht die größte DEutsche BEamten KrankenKAsse (=Debeka), sie hat nur leider alle für einen Schwerbehinderten wichtigen Leistungen (vernünftiger Hilfsmittelkatalog + Kur) in den Beihilfeergänzungstarif ausgelagert, für den kein Kontrahierungszwang gilt, d.h. dieser wird Ihnen immer verweigert!
Sollten Sie aber schon einen Antrag bei der Debeka gestellt haben, dann dürfen Sie bei keiner anderen PKV mehr den Kontrahierungszwang nutzen. Lügen hilft hier nichts, da der Vertrag auch Jahre später bei einem Abgleich der Daten noch gekündigt werden kann!
Sollten Sie dies noch nicht gemacht haben, steht Ihnen der Weg in die PKV offen. Sie müssen sich auf jeden Fall einen Versicherer suchen, der hohe Hilfsmittel- und Kurleistungen schon im unter Kontrahierungszwang stehenden Haupttarif hat und dies nicht alles wie die Debeka in den Beihilfeergänzungstarif auslagert! Hierzu hilft nur ein guter Berater oder die Anforderung der entsprechenden MBKK und AVB aller an der Öffnungsaktion teilnehmenden Unternehmen. Diese können Sie unter www.pkv.de abrufen!
Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll?
Thomas, Samstag, 15.09.2007, 01:24 (vor 6281 Tagen) @ Thomas
Noch ein Hinweis zum Berater:
Gehen Sie bitten zu einem Honorarberater, da es im Kontrahierungsfall keine Provisionen gibt. Da hat MLP und Konsorten kein Interesse an Ihnen!
Oder Sie nutzen die Geschäftsstellen der Versicherer direkt! Aber bitte immer nur die Bedingungen geben lassen und sich die Haupttarife ohne Beihilfeergänzungstarif, die für den Kontrahierungszwang geöffnet sind anonym durchrechnen lassen, sonst haben Sie keinen Anspruch mehr auf den K-Zwang bei einem anderen Versicherer. Die 30% Zuschlag können Sie ja selbst addieren!
Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll?
Robert , Samstag, 15.09.2007, 20:15 (vor 6281 Tagen) @ Thomas
Hallo,
erst mal Danke für die ausfühlichen Tipps.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob mein abgelehnter Probeantrag als Anwärter hier auch Probleme verursachen könnte.
Ich fasse trotzdem zusammen:
- Ab besten in die Geschäftsstelle gehen.
- Meinen GdB am besten verschweigen.
- Sich keinen Beihilfeergänzungstarif anbieten lassen, nur
den Haupttarif wählen mit den Leistungen, die unter den
Kontrahierungszwang fallen.
- Antrag anonym durchrechnen lassen.
Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll?
Thomas, Sonntag, 16.09.2007, 01:09 (vor 6281 Tagen) @ Robert
Genau! Unter den Kontrahierungszwang fällt immer nur eine spiegelbildliche Absicherung zur Beihilfe ohne Berücksichtigung der Selbstbeteiligung.
So sind in einigen Ländern (B-W, BY, RH-P, NRW, HE, THÜ, SN) und beim Bund Wahlleistungen (Chefarzt+Zweibettzimmer) noch beihilfefähig. Diese fallen dann auch unter den Kontrahierungszwang. Hier anfallende Selbstbeteiligungen bei der Beihilfe von bis zu 40 Euro pro Tag können nur über ein Krankenhaustagegeld abgesichert werden. Dies fällt dann wieder nicht unter den Kontrahierungszwang, weshalb es nur Sinn macht, die Wahlleistungen mitzuversichern, wenn die Selbstbeteiligung der Beihilfe auf einen bezahlbaren Höchstbetrag (z.B. 20 Tage im Jahr) gedeckelt ist.
In den anderen Ländern ohne Wahlleistungen kann man dann im Krankenhaus nur die Regelleistungen versichern, da hier die Wahlleistungen nicht unter den Kontrahierungszwang fallen!
Sie haben für den Spaß der Angebotseinholung genau 6 Monate nach der Verbeamtung Zeit, danach ist die Chance vorbei, bis der Basistarif 2009 kommt, mit dem Sie aber u.U. schlechter als bei der GKV versichert sind!
Da die Zahnleistungen bei der Beihilfe je nach Land recht mickrig sind, sollten Sie vielleicht nach einem Versicherer Ausschau halten, der einen Beihilfeergänzungtarif nur mit Zähnen führt. Hier dürften sie bei akzeptabler Zahngesundheit trotz einer Schwerbehinderung die Risikoprüfung überleben.
Und noch ein Hinweis: Sie müssen wohl oder übel schon nach den Kontrahierungszwangstarifen fragen, denn viele Versicherer missbrauchen ihre Alttarife aus den 60igern und 70igern, die vom Beitrag total versaut sind, für die Kontrahierungsaktion. Da kommen also die Gesunden in den billigen Neutarif und die Kranken in den teuren Alttarif. Sie können natürlich auch fragen, ob es mehrere Tarife gibt oder welche, die älter sind.
Oft weisen aber die teuren Alttarife die besten Leistungen auf, gerade für Schwerbehinderte! Dass der Beitrag bei dieser Risikoballung u.U. nicht sehr stabil ist, ist schon möglich. Allerdings sind die billigen Neutarife meist unterkalkuliert.
Dieses Problem hätten Sie bei der Debeka nicht gehabt, da es hier nur ein Tarifwerk gibt, aber was soll"s, ohne den BE taugt die Debeka nichts.
Übrigens: Den Kontrahierungszwang sollten Sie nur nutzen, wenn Sie sicher sind, dass Sie nie im Leben ihren Beamtenjob aufgeben müssen oder wollen und dann arbeitslos sein werden oder sich selbständig machen wollen. Denn es wird trotzdem eine Gesundheitsprüfung durchgeführt und ein adäquater Risikozuschlag berechnet. Dieser kann bis zu 1000% betragen und er wird nur für den Beamtentarif dieses Versicherers auf 30% gedeckelt. Sollten Sie als Selbständiger, der ja nicht mehr in die GKV rein kommt, dann in einen anderen Tarif wechseln wollen, müssen Sie diesen exorbitanten Risikozuschlag und nicht den gedeckelten zahlen. Das lassen sich die Versicherer auch unterschreiben.
Übrigens werden Sie nie die Ideallösung finden, weshalb ich Ihnen hier auch nichts empfehlen kann, da man dann hier auch Ihre Krankengeschichte breit treten müsste. Also achten Sie unbedingt auf folgende Posten:
- Hilfsmittel
- Heilmittel
- Reha, Kur, Anschlussheilbehandlung (oft in der PKV gar nicht versichert, da das die Rentenversicherung bezahlt, doch Beamte sind ja bekanntlich nicht rentenversichert.)
- Nährmittel
- Ausschluss gemischter Heilanstalten (=Krankenhäuser mit Rehaeinrichtung, mittlerweile ca. 50% der Krankenhäuser); Genehmigungspflicht ist meist kein Problem, außer natürlich im Notfall!
- Angemessenheitsklausel schon für Leistungen im Rahmen der Regelsätze der GOÄ/GOZ (=Freifahrtschein für die Nichterstattung)
Wählen Sie außerdem nicht eine zu kleine PKV, da Sie dann mit ziemlichen Zicken rechnen müssen, denn ein teuerer Fall wird nicht von vielen Gesunden ausgeglichen. Hier wäre die Debeka natürlich sehr gut gewesen, aber es hilft nichts.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Und lassen Sie sich nicht abbringen von Abwimmelungsversuchen und desinteressierten Verkäufern.
Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll?
Robert, Sonntag, 16.09.2007, 10:45 (vor 6280 Tagen) @ Thomas
Eine letzte Frage hätte ich bitte noch.
Ist es denn wirklich so, dass, so wie ich immer wieder höre, die Beiträge der PKV nahezu Jahr für Jahr steigen. Oder greifen die gedachten Gelder für die Altersrückstellung und die Beträge steigen nur moderat?
So, vielen Dank nochmal !
Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll?
Thomas, Montag, 17.09.2007, 00:04 (vor 6280 Tagen) @ Robert
Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen, dass das für seriös arbeitende Gesellschaften nur bedingt stimmt. Die Erhöhungen kommen so alle 3 bis 4 Jahre und liegen meist auf dem Niveau der Inflationsraten. Sie dürfen nicht vergessen, dass die GKV mit jeder Lohnerhöhung teurer (direkt und bei höheren Einkommen noch indirekt durch die jedes Jahr entsprechend dem statistischen Lohnanstieg angehobenen Beitragsbemessungsgrenze) wird, die PKV jedoch nicht.
Die GKV wird nur während der Rente sehr billig, während die PKV gleich teuer bleibt und zudem der Arbeitgeberzuschuss verloren geht. Dies ist aber für Sie als Beamter irrelevant, da Sie je nach Bundesland und Besoldungsstufe im Alter zwischen 50 und 80% Beihilfeanspruch haben, im Standardfall mit Ausnahme Hessens und Bremens sind es 70%! Die verbleibende 30%-PKV werden Sie sich dann schon leisten können trotz Risikozuschlag!
Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll?
osiolek, Mittwoch, 27.02.2008, 18:23 (vor 6116 Tagen) @ Thomas
Hallo,
ich bin als beihilfeberechtigter Beamter auch auf der Suche nach einer geeigneten PKV mit gutem Leistungsangebot für Schwerbehinderte und bezahlbaren Tarifen.
Die negativen Kommentare zur Debeka habe ich gelesen, aber noch nicht wirklich verstanden. Es ist doch gerade der Beihilfeergänzungstarif, den ich als Beihilfeberechtigter benötige, oder liege ich da völlig falsch?
Welche PKV ist denn zu empfehlen?
Und dann gibt es im hessischen Beihilferecht noch die Möglichkeit, Erstattungen für die GKV-Beiträge zu erhalten.
Wer kennt sich aus und kann Tipps geben?
DANKE!
Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll?
Thomas, Donnerstag, 28.02.2008, 04:31 (vor 6115 Tagen) @ osiolek
In Ihrem Fall sollte man zu einem Honorarberater gehen und etwas Geld in die Hand nehmen, damit man neutral beraten wird.
Zu den PKVen:
Man könnte Ihre Frag erst beantworten, wenn man Ihre ganze Krankengeschichte kennen würde. Nun zu Ihrer Aufklärung:
1. Eine PKV muss nicht das leisten, was eine GKV oder die Beihilfe leistet.
2. Sie haben weder aus sozialen noch aus humanitären Gründen ein Anrecht auf Leistungen, die nicht in den Musterbedingungen Krankenkosten (MBKK) und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Tarifs vorgesehen sind. Wenn eine solche schulmedizinische Versicherungslücke den Tod bedeutete, würde man Sie sterben lassen - da könnten Sie klagen, wie Sie wollen. Dies ist der Unterschied zur GKV und zur Beihilfe! Nur verstehen das leider viele nicht.
3. Wenn Sie Beihilfe erhalten, dann versichern Sie den Rest privat, da Sie ja wohl kaum 50 % bis 35% (je nach Familienstand und ambulant und stationär in Hessen auch weniger) der Kosten selbst tragen wollen. Dann schließen Sie eine sogenannte Restkostenversicherung ab. Diese hat NICHTS mit einem Beihilfeergänzungstarif zu tun.
Ein Beihilfeergänzungstarif sollte eigentlich Lücken der Beihilfe im Vergleich zu einer Voll-PKV decken, die es auf dem Gebiet des Zahnersatzes, der Auslandsreiseversicherung und des Heilpraktikers z.B. gibt, decken.
Wenn aber Versicherer, wie die Debeka, die Hilfsmittel im Ergänzungstarif verstecken, dann ist der Ergänzungstarif kein netter Luxus, sondern - je nach Krankheitsbild -überlebenswichtig.
4. Ich zähle nun mal die Gebiete auf, die in den Normaltarifen ohne Ergänzungstarif, die für die Öffnungsaktion vorgesehen sind, häufig fehlen:
a) guter Hilfsmittelkatalog
b) Anschlussheilbehandlung als Recht und nicht als reine Kulanz
c) Kur- und Rehaleistungen
d) Fahrten bei Gehunfähigkeit im ambulanten Bereich (z.B. ambulante Chemotherapie)
e) häusliche Behandlungspflege
f) stationäre Psychotherapie
So nun gibt es leider keine Ideallösung. Ich sehe hier aber nicht meine Aufgabe hierin alle Versicherungen auf alle Möglichkeiten abzuklopfen und noch helleseherisch Ihre Krankheiten zuerraten. Sie wissen nun, um was es geht. Holen Sie sich die Bedingungen bzw. gehen Sie zu einen Honorarberater, wenn Sie sich nicht selber einlesen wollen. Sicherlich kann Ihnen Ihr Hausarzt erklären, was man bei Ihrer Erkrankung wahrscheinlich alles brauchen könnte. Natürlich könnten Sie auch mal eine andere Krankheit bekommen, aber Sie müssen für den Vorteil des Privatpatientendasein bei Arzt auch einige Nachteile in Kauf nahemen.
Dass die PKV fast immer keine Sozialleistungen, wie Putze und Köchin bei Krankheit der Mutter für Kinder oder Schwangerschafts- oder Jogakurse bezahlt, sollte Ihnen auch klar sein.
Natürlich bleibt es Ihnen frei in der GKV zu bleiben, was in Hessen ja im Gegensatz zu den anderen Ländern nicht so unattraktiv ist.
Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll?
ip , Montag, 31.03.2008, 19:29 (vor 6083 Tagen) @ Thomas
Warum ist es in Hessen "nicht unattraktiv", in der GKV zu sein? (Gibt es Möglichkeiten, von denen ich nichts weiß - ich bezahle 100% Beitrag wie ein Selbstständiger, weil die Beihilfe nicht angerechnet wird)
Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll?
osiolek, Mittwoch, 02.04.2008, 14:20 (vor 6081 Tagen) @ ip
Hallo,
nach Auskunft der Beihilfestelle gibt es die Möglichkeit der Sachleistungsbeihilfe. Das funktioniert angeblich so, dass man sich die von der GKV erbrachten Leistungen bescheinigen lässt, diesen Beleg anschließend an die Beihilfestelle schickt, und darauf dann 50% Beihilfe erhält (bis max. 50% der GKV-Beiträge pro Jahr).
Eigentlich kaum nachzuvollziehen. Denn: Nur wer hohe Kosten verursacht, bekommt auch hohe Erstattungen!
Ein Anruf bei der Beihilfestelle bringt Klarheit!
Mfg.
Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll?
secundulus , Dienstag, 04.12.2007, 20:23 (vor 6201 Tagen) @ Thomas
welche pkv hat denn einen großen leitungsumfang in tarifen, die auch behinderten beamten bei einem wechsel aus der pkv offenstehen? ich denke hierbei auch an wahlleistungen im krankenhaus (beihilfe hessen).
Re: Bei Schwerbehinderung und Beamter PKV sinnvoll?
Thomas, Donnerstag, 28.02.2008, 04:37 (vor 6115 Tagen) @ secundulus
Ich sehe gerade, dass ich mich hoffnungslos wiederhole, aber nocheinmal:
Die Öffnungsaktion erfolgt spiegelbildlich zur Leistung der Beihilfe:
Zahlt die Beihilfe Wahlleistungen, wie z.B. auch in Hessen geht das, zahlt sie es nicht, wie z.B. in Norddeutschland, dann kommt auch nicht über die Öffnungsaktion in den Wahlleistungstarif.