Re: Wechsel innerhalb der PKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 22.09.2007, 01:36 (vor 6274 Tagen) @ Hermann Bauer

Nehmen Sie gegenüber dem Versicherer Bezug auf den §178f und verlangen Sie eine schriftliche Begründung, warum ein Verzicht Ihrerseits auf die Mehrleistung nicht den Risikozuschlag abwenden kann.

Erst nach dieser schriftlichen Mitteilung kann man die rechtliche Lage beurteilen. Viele Versicherer lassen sich ihre Vorgehen nämlich vorher von der Bafin absegnen, die zwar da keine Gesetzeskraft, wohl aber als Aufsichtsbehörde eine gewisse Auslegungskraft hat. Eine endgültige rechtliche Klärung ist dann oft nur vor Gericht möglich.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum