Re: Wechsel innerhalb der PKV (Private Krankenversicherungen)
Nehmen Sie gegenüber dem Versicherer Bezug auf den §178f und verlangen Sie eine schriftliche Begründung, warum ein Verzicht Ihrerseits auf die Mehrleistung nicht den Risikozuschlag abwenden kann.
Erst nach dieser schriftlichen Mitteilung kann man die rechtliche Lage beurteilen. Viele Versicherer lassen sich ihre Vorgehen nämlich vorher von der Bafin absegnen, die zwar da keine Gesetzeskraft, wohl aber als Aufsichtsbehörde eine gewisse Auslegungskraft hat. Eine endgültige rechtliche Klärung ist dann oft nur vor Gericht möglich.
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- Wechsel innerhalb der PKV -
Hermann Bauer,
18.09.2007, 13:39
- Re: Wechsel innerhalb der PKV - Thomas, 22.09.2007, 01:36