Re: Fragen rund um Referendariat und PKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 02.10.2007, 03:03 (vor 6268 Tagen) @ Sarah

Ihr Mann kann die Beihilfe je nach Land gar nicht oder nur additiv nutzen, er kommt aus der GKv nicht raus, da er dort pflichtversichert ist, wozu er sich am Anfang seines Studiums unwiderruflich für alle Studienzeiten bis zum 31. Lebensjahr entschieden hat.

Mutterschaft und Referendariat würde ich Ihnen wirklich nicht empfehlen, da Ihr Beamtenverhältnis widerrufen werden kann. Als Beamter auf Widerruf oder auf Zeit hat man die schlechteste soziale Absicherung in Deutschland, da ist jeder Leiharbeiter besser dran.

Auf jeden Fall läuft der Beihilfeanspruch spätestens nach zwei oder drei Jahren (je nach Dauer des Referndariats) seit Beginn aus. Das ist dann zwar nicht weiter schlimm, da Sie sich bei Ihrem Mann familienversichern können. Doch bis dahin müssen Sie ohne viel Geld die 50% PKV selber zahlen! Fragen Sie zuerst Ihre Beihilfestelle, ob in diesen Fällen und wann das Beamtenverhältnis widerrufen wird und ob Sie bei ausbleibendem Widerruf die 50%-PKV vom Amt erstattet bekommen, solange Ihr Mann als Student nichts verdient. Dies ist in Süddeutschland üblich, doch diese Länder schwimmen ja bekanntlich im Gegensatz zu NRW im Geld. Und fragen Sie Ihre PKV, wie lange Sie in einem solchen Fall im Anwärtertarif bleiben dürfen - der ist nämlich ein Locktarif und der Normaltarif kostet das zwei- bis dreifache!


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