Fragen rund um Referendariat und PKV (Private Krankenversicherungen)
Ich beginne im Februar mein Referendariat in NRW und bin dann Beamtin auf Widerruf und somit für die nächsten zwei Jahre beihilfeberechtigt. Bisher bin ich über meinen Vater gesetzlich familienversichert. Mit Beginn des Referendariats wäre eine private Kraneknversicherung für mich wohl die günstigere Alternative.
Mein Mann ist zurzeit studentisch krankenversichert. Er würde aber ab Februar 70 Prozent Beihilfe bekommen, so dass die private Krankenversicherung auch für ihn günstiger wäre.
Kann er problemlos in eine GKV zurückwechseln, wenn ich nach dem Ende meines Referendariat entweder arbeitslos oder in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt und damit versicherungspflichtig bin? Oder ist er dann an die PKV gebunden?
Was wäre, wenn ich das Referendariat für ein Jahr unterbreche, um ein Kind zu erziehen? Müsste ich diesem Zeitraum Mitglied der PKV bleiben und 100 Prozent des Beitrages selbst bezahlen?
Könnte ein Kind bei meinem Mann, falls er in seiner GKV bleibt, mitversichert werden, obwohl er kein Einkommen hat?
Danke für die Hilfe!
Re: Fragen rund um Referendariat und PKV
hi,
zu frage 1) wenn du arbeitslos wirst oder ins angestelltenverhältnis (verdienst unter JAEG) wechselst, dann tritt versicherungspflicht ein. solange dein mann dann nicht bestimmte einkommensgrenzen überschreitet, ist er weiter familienversichert
zu frage 2) in der erziehungszeit musst du deine beiträge selber zahlen. in der gkv wäre diese zeit beitragsfrei. frage aber sicherheitshalber in deiner beihilfestelle nach.
zu frage 3) das kind könnte bei deinem mann in der gkv bleiben, sofern er weniger als du verdient (zur groben orientierung, es gibt noch weitere kriterien nach denen entschieden wird , ob das kind familienversichert in der gkv bleiben kann
Tipp: lass dich von deiner gkv beraten und von deinem pkv-versicherungsvertreter. bedenke aber: aus gkv-sicht ist die pkv per se "böse", der vertreter berät gerne provisionsorientiert.
Re: Fragen rund um Referendariat und PKV
Ihr Mann kann die Beihilfe je nach Land gar nicht oder nur additiv nutzen, er kommt aus der GKv nicht raus, da er dort pflichtversichert ist, wozu er sich am Anfang seines Studiums unwiderruflich für alle Studienzeiten bis zum 31. Lebensjahr entschieden hat.
Mutterschaft und Referendariat würde ich Ihnen wirklich nicht empfehlen, da Ihr Beamtenverhältnis widerrufen werden kann. Als Beamter auf Widerruf oder auf Zeit hat man die schlechteste soziale Absicherung in Deutschland, da ist jeder Leiharbeiter besser dran.
Auf jeden Fall läuft der Beihilfeanspruch spätestens nach zwei oder drei Jahren (je nach Dauer des Referndariats) seit Beginn aus. Das ist dann zwar nicht weiter schlimm, da Sie sich bei Ihrem Mann familienversichern können. Doch bis dahin müssen Sie ohne viel Geld die 50% PKV selber zahlen! Fragen Sie zuerst Ihre Beihilfestelle, ob in diesen Fällen und wann das Beamtenverhältnis widerrufen wird und ob Sie bei ausbleibendem Widerruf die 50%-PKV vom Amt erstattet bekommen, solange Ihr Mann als Student nichts verdient. Dies ist in Süddeutschland üblich, doch diese Länder schwimmen ja bekanntlich im Gegensatz zu NRW im Geld. Und fragen Sie Ihre PKV, wie lange Sie in einem solchen Fall im Anwärtertarif bleiben dürfen - der ist nämlich ein Locktarif und der Normaltarif kostet das zwei- bis dreifache!