Umzug ins Ausland: Möglichkeit zum Ausstieg aus der GKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich habe eine frage. bis juli 2007 war ich privat versichert und wurde nun mit beginn meiner beschäftigung von der GKV übernommen. Nun schrieb mir die AOK einen Brief, in dem sie mir für meine entscheidung, der AOK beigetreten zu sein, gratulierte. Nun, der Punkt ist, dass ich mich weder für die GKV und schon gar nicht freiwillig für die AOK entschieden habe. ich werde anfang kommenden jahres (2008) mit meiner arbeitsgruppe in die niederlande ziehen und möchte nun wissen, ob ich dann automatisch nicht mehr der deutschen GKV unterliege.ich werde meinen hauptwohnsitz ebenso ins ausland verlegen. in den niederlanden gilt ja ein eigenes KV-System, was ähnlich einer deutschen PV entspricht. Wie schaut es da aus mit einer Kündigung der GKV in Deutschland? Wann muss ich diese bei der Krankenkasse einreichen und gibt es da überhaupt fristen? Das problem ist nämlich, dass ich den genauen umzugstermin noch nicht weiß...er wird aber zwischen januar und ende märz liegen...
herzliche grüße
Re: Umzug ins Ausland: Möglichkeit zum Ausstieg aus der GKV
Mit der Aufnahme einer Beschäftigung (oder einer selbständigen Tätigkeit) im Ausland und dem Umzug dorthin endet auch die Sozialversicherungspflicht in der BRD. Kündige bräuchtest Du nicht, Du teilst der AOK nur formlos und schriftlich mit, dass Du ab ... in NL lebst und arbeitest - dann wird Deine Mitgliedschaft beendet.
Schlauer ist es aber, Du kündigst schon jetzt förmlich bei der AOK und bittest um eine Kündigungsbestätigung. Die heftest Du erstmal weg !
Kurz vor der Ausreise teilst Du denen die Ausreise (wie oben beschrieben) mit und bittest um Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Solltest Du dann irgendwann in fernerer oder näherer Zukunft wieder in der BRD versicherungspflichtig werden (man weiß ja nie - der Teufel ist ein Eichhörnchen) hast Du mit der Kündigungsbestätigung schon den Grundstein für einen zügigen Kassenwechsel in der Hand.
Viel Erfolg in NL
Re: Umzug ins Ausland: Möglichkeit zum Ausstieg aus der GKV
Hallo,
vielen dank für die schnelle antwort. eine sache interessiert mich noch. gesetzt dem fall, dass ich einen teil meines einkommens noch von meinem institut bekomme...hat das eine auswirkung?...der grund ist der, dass ich mein doktorandengehalt zum teil von deutschland erhalte und den aufstockungsbetrag auf das niederländische gehalt eines doktoranden dann von der uni in den niederlanden...gibt es da möglicherweise probleme oder ist der wegzug und die verlegung des hauptwohnsitzes ins ausland maßgeblich?...bedeutet ein wegfall der sozialversicherungspflicht zugleich auch ein wegfall in der gesetzlichen rentenversicherungspflicht, arbeitslosenversicherung?
herzliche grüße
Re: Umzug ins Ausland: Möglichkeit zum Ausstieg aus der GKV
Ach, fragen Sie doch Ihren Arbeitgeber, ob Sie nach dessen Einschätzung zumindest zu 50,1% in D oder in NL arbeiten, da definitiv der Arbeitsschwerpunkt und nicht der Wohnort nach EU-Recht gilt. Und dann gibt es noch Entsendefristen, meist 6 Monate, d.h. solange können Sie im EU-Ausland arbeiten ohne sich anders versichern zu müssen. Übrigens gilt dies immer für die komplette Sozialversicherung!
Es gibt aber zwischenstaatliche Verträge und dies kann Ihnen nur Ihr Arbeitgeber sagen und nicht das Internet.
Auf jeden Fall müssen Sie nicht kündigen, da Sie GKV-PFLICHTVERSICHERT sind, d.h. Sie teilen der GKV einfach mit, dass die GKV-Versicherungspflicht beendet ist und damit die GKV-Mitgliedschaft wegen Fortzug ins Ausland.
Diese Mitteilung ist nur wegen der neuen Pflicht zur KV für Einwohner Deutschlands notwendig, da man Sie nach der Abmeldung durch den Arbeitgeber nach 2 Monaten "freiwillig" weiterversichert, da Sie keine andere GKV oder PKV nachgewiesen haben bzw. Ihren Fortzug ins Ausland mitgeteilt haben. Das wäre ja ein schöner Verwaltungskram, diese Doppeltversicherung nachträglich wieder abzuwickeln.
Zu Ihrer "AOK-Wahl": Wenn Sie sich nicht um die Wahl Ihrer GKV kümmern, werden Sie vom Arbeitgeber als GKV-Plichtversicherte automatisch bei der örtlichen AOK oder der BKK des Arbeitgebers angemeldet. Schließlich müssen Sie immer einen Einstellungsbogen zur Feststellung der Versicherungspflicht ausfüllen. Dort hätten Sie Ihre Wunsch-GKV angeben müssen.
Übrigens: Meinen Sie bloß nicht, dass Sie in NL in ein System nach deutscher PKV kommen: Dort bekommen Sie schlechtere Leistungen als in der deutschen GKV zu Preisen, die sich mehrheitlich an PKV-Richtlinien orientieren. Also vergleichbar mit den billigen "PKV-Schrotttarifen" in Deutschland, in denen arme Existenzgründer versichert werden!
Man könnte auch sagen billig, aber zugleich u.U. nicht preiswert!
Sie dürfen sich aber in Deutschland als GKV-Patient behandeln lassen, wenn es Ihnen wie vielen Niederländern ohne Zusatzversicherung dann reichen sollte. Allerdings ist dies wieder ein furchtbarer Verwaltungsakt. Da Sie wohl jung und damit hoffentlich gesund sind, brauchen Sie dies dann wohl nicht.