Re: Ehemann PKV, Ehefrau freiwillig GKV Mehrverdiener, Kind PKV oder GKV? (Private Krankenversicherungen)

Gesetz, Dienstag, 16.10.2007, 07:22 (vor 6254 Tagen) @ Marko

SGBV §10

(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

Ergebnis:
Mitversicherung bei Ehefrau ist möglich.



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