Arbeitslosigkeit... und Befreiung von der GKV-Pflicht (Private Krankenversicherungen)

Mirko, Dienstag, 23.10.2007, 13:08 (vor 6249 Tagen)

Hallo,
ich habe mich vor drei Jahren von der GKV-Pflicht befreien lassen.
Ich weiß, dass es keine Rücktrittsmöglichkeit hierfür gibt.
Nun habe ich gehört, dass man bei einer Arbeitslosigkeit trotzdem von der Agentur für Arbeit in der GKV versichert wird.
Hierzu habe ich ein paar Fragen:
1.
Verliert man dann automatisch dauerhaft die GKV-Befreiung?

2.
Verbleibt man während der Arbeitslosigkeit trotzdem zusätzlich zur GKV in der PKV?

3.
Wie sieht es dann nach Aufnahme einer neuen Beschäftigung aus?

4.
Wie sieht es mit der Verbindlichkeit der GKV-Befreiung aus, wenn man die PKV-Beiträge nachweislich (und wahrscheinlich dauerhaft bzw. über einen längeren Zeitraum) nicht mehr oder nur sehr schwer zahlen kann? Gibt es in diesem Fall eine Rücktrittsmöglichkeit für die Befreiung?

Danke schon mal.

Mirko

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