Auf Verbeamtung a.P. warten oder Standardtarif nutzen (falls möglich)? (Private Krankenversicherungen)

Mirco, Dienstag, 23.10.2007, 17:34 (vor 6247 Tagen)

Hallo allerseits,

ich bin seit 2006 Anwärter (Bund) und "freiwillig" bei der AOK versichert.

Auf Grund einer Vorerkrankung hat mich keine PKV nehmen wollen. Nun habe ich mehrere Fragen sowohl zu meiner GKV, wie auch zur PKV. Es wäre nett, wenn sich jemand dessen annehmen würde ;)


Zunächst zur AOK:
Momentan zahle ich Monatsbeiträge iHv ca 135 EUR, was ich ziemlich viel finde. Ist es eigentlich so gedacht, dass die Krankenkasse sich auch für Zinseinnahmen und ähnliches interessiert? Bei Pflichtversicherten ist dies schließlich auch nicht der Fall. In diesem Zusammenhang habe ich versucht mich durch die Satzung der AOK zu wühlen ( http://www.aok.de/rh/rd/satzung-170041.php ) und bin bei §19 hängen geblieben. Ich nehme an, dass sich all diese Auskünfte darauf beziehen. Oder ist die Anfrage ein Zeichen dafür, dass die AOK nicht wirklich mitbekommen hat, dass ich Beamter bin?
In einem anderen Beitrag wurde auf einen evtl. Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag verwiesen. Wie viel muss man denn dafür zahlen, um diesen beantragen zu können?
Im Übrigen finde ich es eine ziemliche Frechheit Nachforderungen rückwirkend stellen zu können, Erstattungen jedoch erst zum 01. des Folgemonats zu gewähren. Soll man nun im Dezember des Vorjahres jedes Mal einen Brief schicken, dass man keine Zinseinnahmen erwartet, um die tatsächlichen Zinsen dann erst bei einer Überprüfung als Nachforderung bewerten zu lassen? Das kann ja wohl kaum der Sinn sein...
Aber ich gehe davon aus, dass so hohe Beiträge als Beamter normal sind?


Nun zur PKV:
Wie bereits beschrieben habe ich mich bereits um eine "normale" Aufnahme in einer PKV beworben, die jedoch abgelehnt wurde. Die Debeka sagte mir jedoch, dass man mich, sobald ich Beamter auf Probe würde, mit einem Risikozuschlag von 20 oder 30% (das weiß ich nichtmehr so genau) versichern müsste. Wäre in dem Fall auch der Abschluss eines von Thomas in diesem Forum beschriebenen Beihilfezusatztarifes möglich, welcher offensichtlich ja sehr wichtig ist?
Es wurde in diesem Forum auch auf einen Öffnungszwang der PKVen hingewiesen. Ich nehme an damit sind die Standardtarife gemeint? Darüber findet man leider nicht allzuviele genaue Informationen außer einer allgemein gehaltenen Infobroschüre der PKV.Ich hatte das jedoch so verstanden, dass dieser Öffnungszwang nur für Nichtversicherte gilt, welche vormals bei einer PKV versichert waren. Insofern würde dies auf mich nicht zutreffen, oder?

Wäre es nun sinnvoll für mich noch die restlichen anderthalb Jahre abzuwarten, zu hoffen übernommen zu werden und dann einen "normalen" Tarif einer PKV abzuschließen und solange weiter die ziemlich hohen Beiträge der AOK zu zahlen oder sich um diese Öffnungstarife zu bemühen? Hoffentlich hat mich die AOK bis dahin nicht schon dauerkrank gemacht ;-)


Vielen Dank fürs viele lesen und hoffentlich helfen :)

Mirco

Re: Auf Verbeamtung a.P. warten oder Standardtarif nutzen (falls möglich)?

Thomas, Mittwoch, 24.10.2007, 02:32 (vor 6246 Tagen) @ Mirco

Zur GKV: Gehen Sie halt zu einer billigeren GKV! Systematisch gehören Sie nach dem Gesetz in die GKV, aber vor Einführung des Basistarifs rate ich Ihnen sehr vom Standardtarif ab, da dieser riesige Lücken hat und die Ärzte mehr liquidieren können!
Dies wird sich mit dem Basistarif ändern. Außerdem wird der Standardtarif auch nicht billiger als die GKV, außer Sie haben hohe Zinseinkünfte.

Lassen Sie sich nicht von den Anwärtertarifen Ihrer Kollegen verwirren: Dies sind quersubventionierte Locktarife ohne Altersrücklage. Ein Normaltarif kostet je nach Alter und Leistungsumfang zwischen 150 und 250 Euro für 50% für einen Unter-40iger und dies ohne Zuschlag!

Die Öffnungsaktion gilt definitiv nicht für den Beihilfergänzungstarif. Wenn darin aber so wichtige Dinge, wie Reha, Hilfsmittel usw. versteckt sind, dann hat man im Ernstfall ein Problem. Wenn es dabei nur um Zähne geht, dann man darauf verzichten bzw. bekommt diesen eh, weil Zähne allein kein Problem für die Risikoprüfung sind. Zum Rest bitte den Thread zu den Haupttarifen bzw. dem Beihilfeergänzungstarif durchlesen!

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum