Probeantrag = "richtiger" Antrag? (Private Krankenversicherungen)
Ich bin derzeit bei der DAK, werde im Februar aber Referendar, also Beamter auf Widerruf, und habe bei HUK mal einen Probeantrag für einen Beihilfeergänzungstarif gestellt (hab auch dick "PROBEANTRAG!" draufgeschrieben). Nach dem Bescheid der HUK wollen die mich aber nicht aufgrund von Vorerkrankungen. Jetzt habe ich ein paar Fragen:
1. Wenn ich jetzt erstmal in der DAK bleibe, kann ich dann nach dem Referendariat bei irgendeiner einer PKV den Kontrahierungszwang geltend machen? Sprich: Gilt mein Probeantrag-Testballon schon als "richtiger" Antrag, der nun ein für alle Mal meine Ausgangslage bei den PKV bestimmt?
2. Wenn ich jetzt den Standardtarif wählen würde (bei allen Vor- und Nachteilen, die er so hat), könnte ich dann nach dem Referendariat noch einen "normalen" Tarif bekommen?
3. Wenn ich mich ausführlicher beraten lassen möchte, wohin kann man sich am besten wenden? Was muss ich bei der Wahl eines Berater beachten?
Vielen Dank schon mal!
Re: Probeantrag =
Hallo Frank.
Zu 1.
Nein, der Probeantrag gilt nicht als Antrag und wir im System der Huk nicht gespeichert sondern wieder gelöscht mit allen Gesundheitsangaben!
Bei einem Probeantrag unterbreitet dir der Versicherer ein Angebot im Gegensatz zum Normalfall, wo der Versicherungsnehmer einen Antrag stellt.
Zu 2.
Dazu kann ich dir keine 100%- ig richtige Antwort geben. Es wird wahrscheinlich so sein, dass du dann eine komplette Gesundheitsprüfung ablegen musst um in den höherwertigen Tarif zu wechseln.
Zu 3.
Gute Frage, nächste Frage.
Am wichtigsten ist das Unternehmen. Am besten wählst du ein Unternehmen, das schon lange am Markt ist und wenn möglich wenig Tarife anbietet um einen Beitragsschock im ALter zu vermeiden.
Jedes Unternehemen hat gute und weniger gute Berater. Das liegt an Ihnen, welchen Berater Sie für sich wählen.
Der Berater sollte mit Ihnen auf jeden Fall die Bedingungen der Krankenversicherung durchgehen.
Grüße Erik