Probeantrag = "richtiger" Antrag? (Private Krankenversicherungen)

Frank, Mittwoch, 24.10.2007, 12:06 (vor 6246 Tagen)

Ich bin derzeit bei der DAK, werde im Februar aber Referendar, also Beamter auf Widerruf, und habe bei HUK mal einen Probeantrag für einen Beihilfeergänzungstarif gestellt (hab auch dick "PROBEANTRAG!" draufgeschrieben). Nach dem Bescheid der HUK wollen die mich aber nicht aufgrund von Vorerkrankungen. Jetzt habe ich ein paar Fragen:

1. Wenn ich jetzt erstmal in der DAK bleibe, kann ich dann nach dem Referendariat bei irgendeiner einer PKV den Kontrahierungszwang geltend machen? Sprich: Gilt mein Probeantrag-Testballon schon als "richtiger" Antrag, der nun ein für alle Mal meine Ausgangslage bei den PKV bestimmt?

2. Wenn ich jetzt den Standardtarif wählen würde (bei allen Vor- und Nachteilen, die er so hat), könnte ich dann nach dem Referendariat noch einen "normalen" Tarif bekommen?

3. Wenn ich mich ausführlicher beraten lassen möchte, wohin kann man sich am besten wenden? Was muss ich bei der Wahl eines Berater beachten?

Vielen Dank schon mal!


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