Während des Studiums aus der Privaten in die Gesetzliche (Private Krankenversicherungen)

F., Freitag, 26.10.2007, 13:08 (vor 6244 Tagen)

Hallo,
für mich endet im Januar der Anspruch auf den vergünstigten Stundententarif meiner privaten Krankenkasse, ab Februar beläuft sich die monatliche Rate auf 300 Euro.
Auf Anfrage wurde mir mitgeteilt, daß ich nur kündigen kann, wenn ich mein Studium beende, mich exmatrikuliere oder mir einen sozialversicherungspflichtigen Job suche.

Was ist, wenn ich einen solchen Job finde, also über 20 Stunden arbeite, in die Gesetzliche KV wechseln kann, aber nach 3 Monaten vielleicht arbeitslos oder nur noch geringfügig beschäftigt werde? Muß ich dann zurück in die Private?

Danke für die Hilfe!

Re: Während des Studiums aus der Privaten in die Gesetzliche

bernd, Freitag, 26.10.2007, 16:20 (vor 6244 Tagen) @ F.

ja genau das musst du, wenn du nicht mind. 12 monate am stück (oder 24 Mon. in den letzten 5 Jahren) in der gkv versichert warst.

Re: Während des Studiums aus der Privaten in die Gesetzliche

F., Freitag, 26.10.2007, 16:35 (vor 6244 Tagen) @ bernd

Das hieße aber auch, daß ich - sollte ich 12 Monate am Stück sozialversicherungspflichtig arbeiten - anschließend in der Gesetzlichen bleiben kann???

Re: Während des Studiums aus der Privaten in die Gesetzliche

Peter, Freitag, 26.10.2007, 17:49 (vor 6243 Tagen) @ F.

Siehe §5 nr. 13 SGB V, Du darfst und mußt in der GKV bleiben.

Re: Während des Studiums aus der Privaten in die Gesetzliche

Shoppingqueen, Freitag, 26.10.2007, 19:13 (vor 6243 Tagen) @ Peter

Hallo,

GKV ja, zum Studententarif: Nein.
Denn von der KVdS hast Du Dich befreien lassen, daher zahlst Du wie ein sonstig freiwillig Versicherter. Mindestbemessung 816,67 € entspricht in etwa 130 €

LG, Shops

Re: Während des Studiums aus der Privaten in die Gesetzliche

F., Samstag, 27.10.2007, 10:01 (vor 6243 Tagen) @ Peter

Hallo,

hm... also die AOK hat mir gesagt, daß ich wieder zurück in die PKV muß, wenn ich den Job verliere!
Was ist denn jetzt richtig?

@peter:

Siehe §5 nr. 13 SGB V, Du darfst und mußt in der GKV bleiben.

Ich KANN oder MUSS in der GKV bleiben?
Auch wenn ich den sozialversicherungspflichtigen Job verliere?

@shoppingqueen:

GKV ja, zum Studententarif: Nein.

Das ist klar! Ich frage mich aber nach wie vor: KANN ich in der GKV bleiben, wenn ich den sozialversicherungspflichtigen Job verliere?

Danke für Eure Hilfe!

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